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MAURITIUS: Insolvenz von Thomas Cook – Informationen für betroffene deutsche Reisende
Der mögliche Abbruch eines lange geplanten und herbeigesehnten Urlaubs oder größere Unannehmlichkeiten im Urlaub belasten Reisende verständlicherweise.

Dies gilt gerade während eines Aufenthalts, der die Erwartungen an einen Traumurlaub erfüllen soll, oder ganz speziellen festlichen Anlässen gewidmet ist.
Reisende sind dann unerwartet vor logistische Herausforderungen gestellt, auf die sie sich oft erst einrichten müssen.
Das Auswärtige Amt hat daher nützliche Hotlines, Adressen und Tipps auf seiner Webseite hier zusammengestellt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie zunächst selbst die darin dargestellten Möglichkeiten zur Regelung Ihrer Situation ausschöpfen müssen. Erst wenn Ihre Bemühungen nachweislich nicht erfolgreich sind und Sie erhebliche Probleme z.B. mit Ihrem Hotel bekommen, kann der Honorarkonsul versuchen, sich beratend oder schlichtend einzuschalten.
Finanzielle Hilfeleistungen seitens des Honorarkonsuls oder der Botschaft -insbesondere zur Begleichung von Hotelkosten- sind bei der gegebenen Situation allerdings grundsätzlich nicht möglich.
© Deutsche Botschaft Pretoria