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Personalausweis

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Interessieren Sie sich für einen deutschen Personalausweis? Lesen Sie hier, wann die Beantragung Sinn macht und wie Sie beantragen können.

Brauche ich einen Personalausweis im Ausland?

Elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis© BMI

Im Ausland sind Sie als Deutscher nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Was das ist und wer es anbietet, lesen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal www.personalausweisportal.de und in einer Broschüre.

Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie wählen, ob im Personalausweis Ihre derzeitige ausländische Adresse oder der Eintrag „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt sein soll.

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung. Möchten Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen, buchen Sie bitte zwei Termine.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

  1. Antragsformular
  2. 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss aktuell (nicht älter als 6 Monate) und biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit
  3. Gebühr
  4. Reisepass und ggf. bisheriger Personalausweis
  5. Ist in Ihrem derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als Ihr derzeit aktueller Wohnort?
    Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
    Für die Eintragung des neuen Wohnortes in Südafrika wird ein Nachweis benötigt, z.B. eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag.
  6. Südafrikanische ID oder Visum (temporary oder permanent residence permit)
  7. Geburtsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Birth Certificate“ oder „Full Birth Certificate“)
    Eine Geburtsbescheinigung, in der die Eltern nicht genannt werden, ist nicht ausreichend.
  8. Nachweis zum Geburtsnamen: Sind Sie im Ausland nach 01.09.1986 geboren? Zur Namensführung ist eine deutsche Geburtsurkunde oder deutsche Namensbescheinigung vorzulegen. Haben Sie beides nicht, lesen Sie hier, ob eine Namenserklärung nötig ist.
    Ausnahme: Ist Ihr Vater deutsch und Ihre Mutter nur Südafrikanerin und trägt Ihre Mutter den Namen Ihres Vaters? Dann ist eine Namenserklärung in der Regel nicht nötig, sondern ID-Buch oder Pass Ihrer Mutter vorzulegen.
  9. Möchten Sie einen Ehenamen tragen? Heiratsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Marriage Certificate“) und ggf. Namensbescheinigung. Haben Sie keine Namensbescheinigung, lesen Sie hier, ob eine Namenserklärung nötig ist.
  10. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit:
    In Abhängigkeit von verschiedenen möglichen Fallkonstellationen finden Sie die erforderlichen Unterlagen bei dem entsprechenden Aufzählungspunkt.
    Sofern Sie selbst einen Staatsangehörigkeitsausweis, eine Einbürgerungsurkunde oder eine Beibehaltungsgenehmigung haben, schauen Sie bitte beim letzten Punkt nach.
    Wenn Sie keines dieser Dokumente haben, benötigen Sie folgende Unterlagen, je nachdem, welcher Fall auf Sie zutrifft:

    Sie haben nicht die südafrikanische Staatsangehörigkeit erlangt?

    Nachweis durch

    1. Südafrikanisches ID, das nicht älter als 10 Jahre ist oder
    2. aktuelles südafrikanisches Visum oder
    3. aktuelle Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs über den Nichterwerb der südafrikanischen Staatsangehörigkeit

    Sie sind südafrikanisch durch „automatische Einbürgerung“?

    Nachweis durch Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs über Datum und Erwerb durch automatische Einbürgerung nach Section 11A des südafrikanischen Staatsangehörigkeitsrechts
    Sie sind südafrikanisch durch Abstammung?

    Nachweis durch

    1. Ihre südafrikanische Geburtsurkunde und südafrikanischer Reisepass/ID Ihres Elternteils oder
    2. Bescheinigung des Department of Home Affairs über Erwerb durch Abstammung

    1. Geburtsurkunde Ihres deutschen Elternteils
    2. Deutscher Reisepass oder Personalausweis Ihres deutschen Elternteils
    3. Heiratsurkunde Ihrer Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    4. südafrikanisches ID Ihres Elternteils mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für Ihr Elternteil, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    südafrikanische Sterbeurkunde Ihres Elternteils mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ Ihres Elternteils (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde Ihres Elternteils, ausgestellt vor Ihrer Geburt

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den deutschen Elternteil, der nach Ihrer Geburt ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 3. in der Regel nicht nötig.

    1. Geburtsurkunde Ihres Vaters
    2. Deutscher Reisepass oder Personalausweis Ihres Vaters
    3. Heiratsurkunde Ihrer Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    4. südafrikanisches ID Ihres Vaters mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für Ihren Vater, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    südafrikanische Sterbeurkunde Ihres Vaters mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ Ihres Vaters (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde Ihres Vaters, ausgestellte vor Ihrer Geburt

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren Vater, der nach Ihrer Geburt ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 3. in der Regel nicht nötig.

    1. Geburtsurkunde Ihrer Mutter
    2. Deutscher Reisepass oder Personalausweis Ihrer Mutter
    3. Heiratsurkunde Ihrer Eltern, falls diese nach Ihrer Geburt geheiratet haben (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    4. südafrikanisches ID Ihrer Mutter mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für Ihre Mutter, ausgestellt nach Ihrer Geburt oder

    südafrikanische Sterbeurkunde Ihrer Mutter mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ Ihrer Mutter (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde Ihrer Mutter, ausgestellte vor Ihrer Geburt

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihre Mutter, der nach Ihrer Geburt ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 3. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ Ihres deutschen Elternteils
    Achtung:
    Sind Sie vor 1975 ehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Vaters.
    Sind Sie vor 1975 nichtehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ der deutschen Mutter.

    2. Heiratsurkunde Ihrer Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    3. Geburtsurkunde Ihres Großvaters
    4. Deutscher Reisepass oder Personalausweis Ihres Großvaters
    5. Heiratsurkunde Ihrer Großeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    6. südafrikanisches ID Ihres Großvaters mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt Ihres deutschen Elternteils oder

    Bescheinigung „Determination of citizenship Status“ des Department of Home Affairs für Ihren Großvater, ausgestellt nach Geburt Ihres deutschen Elternteils oder

    südafrikanische Sterbeurkunde Ihres Großvaters mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „Naturalisation certificate“ Ihres Großvaters, ausgestellt nach Geburt Ihres deutschen Elternteils oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde Ihres Großvaters, ausgestellt vor Geburt Ihres deutschen Elternteils

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren Großvater, der nach Geburt Ihres deutschen Elternteils ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 6. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren deutschen Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-6. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ Ihres deutschen Elternteils
    Sind Sie vor 1975 ehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Vaters.
    Sind Sie vor 1975 nichtehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ der deutschen Mutter.
    2. Heiratsurkunde Ihrer Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    3. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ Ihres deutschen Großvaters
    4. Heiratsurkunde Ihrer Großeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    5. Geburtsurkunde Ihres Urgroßvaters
    6. Deutscher Reisepass oder Personalausweis Ihres Urgroßvaters
    7. Heiratsurkunde Ihrer Urgroßeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    8. südafrikanisches ID Ihres Urgroßvaters mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt Ihres Großvaters oder

    Bescheinigung „Determination of citizenship Status“ des Department of Home Affairs für Ihren Urgroßvater, ausgestellt nach Geburt Ihres Großvaters oder

    südafrikanische Sterbeurkunde Ihres Urgroßvaters mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „Naturalisation certificate“ Ihres Urgroßvaters, ausgestellt nach Geburt Ihres Großvaters oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde Ihres Urgroßvaters, ausgestellt nach Geburt Ihres Großvaters

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren Urgroßvater, der nach Geburt Ihres Großvaters ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 8. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren Großvater? Dann sind die Unterlagen unter 5.-8. nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für Ihren deutschen Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-8. nicht nötig.


    Es sind alle Geburtsurkunden (südafrikanisch: „unabridged/full birth certificate“) und alle Heiratsurkunden (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“) bis zurück zu dem letzten in Deutschland geborenen Vorfahren vorzulegen. Dabei gilt für alle vor 23.05.1949 geborenen Vorfahren, dass nur die Väter relevant sind.

    Zusätzlich ist ein Nachweis darüber vorzulegen, dass der in Deutschland geborene Vorfahre die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat und nach Auswanderung keine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, oder dass er dies erst nach Geburt seiner Kinder tat.

    Achtung:
    Sollte für einen der Vorfahren ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegen, dann wird der Sachverhalt so behandelt, als wäre dieser Vorfahre in Deutschland geboren. Gehen Sie dann bitte zur entsprechenden Fallgruppe. (z.B. Zwar ist ein weiter entfernter Vorfahre in Deutschland geboren, aber der Großvater besitzt einen Staatsangehörigkeitsausweis, dann gehen Sie auf die entsprechende Fallgruppe „Großvater außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren“. Es reicht dann aus, die dort aufgezählten Unterlagen vorzulegen, natürlich zusammen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis.

    Bitte legen Sie dieses Dokument im Original vor.

    Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die auf den Grund Ihrer Einbürgerung hinweisen, so legen Sie diese bitte auch vor (z.B. Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG).

    Haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung ab dem 20.08.2020 erworben, so müssen Sie einen Beleg zur Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit vorlegen, im Falle der südafrikanischen Staatsangehörigkeit ein vom Department of Home Affairs ausgestellter „Retention Letter“. Wurde dieser von Ihnen bisher nicht beantragt, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


    Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren besitzen, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
    - Staatsangehörigkeitsausweise (auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums)
    - frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
    - Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992)
    - Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
    - Einbürgerungsurkunden

Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Was passiert nach Antragstellung?

Liegen bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung alle Unterlagen vor, werden wir Ihre Fingerabdrücke abnehmen. Im Anschluss wird Ihr Antrag von uns geprüft und der Druck Ihres Personalausweises in Auftrag gegeben.

Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Nach Eintreffen Ihres Personalausweises werden Sie von uns per Email informiert und müssen den Personalausweis und PIN-Brief persönlich abholen.

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