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Staatsangehörigkeit

13.10.2021 - Artikel

Sie suchen Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit? Oder Sie möchten wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder bekommen können?
Oder es besteht die Notwendigkeit zur Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises?


Einführung

Einbürgerung
Einbürgerung© picture alliance / dpa

Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gab es seit 1914 viele Änderungen. Im Folgenden fassen wir die Regelungen zusammen. Bitte lesen Sie sowohl die Abschnitte über den Erwerb der Staatsangehörigkeit, als auch über die Verlustgründe.

Nicht alle Einzelfälle können mit diesem Kurzüberblick geklärt werden. Zu Detailfragen konsultieren Sie bitte die Häufig gestellten Fragen. Werden Sie auch dort nicht fündig, setzten Sie sich bitte mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung. Beachten Sie dabei, dass Anfragen nur sinnvoll beantwortet werden können, wenn Sie umfassende Informationen zu Ihrem Einzelfall nennen.

„Bin ich deutsch?“

Deutsch ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und sie nicht wieder verloren hat.

Die allermeisten Deutschen haben die Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt erworben, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, dies ist aber abhängig davon, wann Sie geboren wurden. Es muss außerdem danach unterschieden werden, ob Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet waren, oder nicht:

Wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt verheiratet waren, wählen Sie bitte hier Ihr Geburtsdatum aus:

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.

War nur Ihre Mutter deutsch, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Ihr bekommen. Es gab bis 1978 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr dazu finden Sie hier.


Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war. Wenn nur Ihre Mutter deutsch war und nicht Ihr Vater, haben Sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn Sie sonst staatenlos geworden wären.

War nur Ihre Mutter deutsch und Sie wurden nicht staatenlos, gab es bis 1978 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung über Ihre Mutter zu erhalten.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr dazu finden Sie hier.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.

Achtung Ausnahme: Sind Sie nach 31.12.1999 im Ausland geboren und wurde Ihr deutscher Elternteil selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren, dann sind Sie nicht deutsch.
Nur, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können. Mehr Informationen hier.

Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt - nicht - verheiratet waren, wählen Sie bitte hier Ihr Geburtsdatum aus:

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige war.

Wenn nur Ihr Vater deutsch war, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten. Sie können allenfalls durch Legitimation deutsch sein.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr dazu finden Sie hier

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.

Wenn nur Ihr Vater deutsch war, ist allerdings Voraussetzung, dass die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt wurde, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet hatten - die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.

Wenn nur Ihr Vater deutsch war, ist allerdings Voraussetzung, dass die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt wurde, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet hatten - die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.

Achtung Ausnahme: Sind Sie nach 31.12.1999 im Ausland geboren und wurde Ihr deutscher Elternteil selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren, dann sind Sie nicht deutsch.
Nur, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können. Mehr Informationen hier.

Wenn Sie nicht durch Geburt deutsch sind, können Sie die Staatsangehörigkeit durch Legitimation, Adoption, Einbürgerung, Erklärung oder seit 2000 durch Geburt in Deutschland erworben haben.

Seit 20.08.2021 gibt es einen weiteren Erwerbsgrund durch Erklärung für Altfälle, in denen es staatsangehörigkeitsrechtlich zu geschlechterspezifischer Diskriminierung gekommen war.


Einmal erworben, kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem verloren gehen. Informationen zum Staatsangehörigkeitsverlust und wie Sie dies verhindern können, finden Sie hier.

„Ich möchte deutsch werden“

Denken Sie, Sie hatten einen deutschen Vorfahren und könnten deshalb deutsch sein? Dies bedeutet nicht, dass Sie auf einfache Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können. Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie entweder bereits Deutsche oder Deutscher sind, weil sie die Staatsangehörigkeit automatisch bekommen haben, oder Sie nur unter eng umrissenen Voraussetzungen die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich durch Einbürgerung oder durch Erklärung zu erhalten.

Eine Einbürgerung hat meist nur Erfolgschancen, wenn Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben. Welche Möglichkeiten es aus dem Ausland gibt, insbesondere seit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20.08.2021, lesen Sie hier.

Staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung

Ehemalige Deutsche, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde oder die im Zusammenhang mit diesen Gründen fremde Staatsangehörigkeiten erworben haben, können auf Ihren Wunsch hin wieder eingebürgert werden. Das Gleiche gilt für deren Abkömmlinge. Nähere Informationen finden Sie hier.

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Sie können die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen um so einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten. Dieser bestätigt und beweist, dass Sie die Staatsangehörigkeit im Moment der Ausstellung haben, bspw. weil Sie sie durch Geburt bekommen und nicht verloren haben.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz fordert, dass Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen müssen, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten. Regelmäßig wird ein solches nur dann angenommen, wenn ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - stattdessen bestätigt der Staatsangehörigkeitsausweis, dass Sie bereits deutsch sind.

Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.


Automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung und Beweis dafür, dass Sie deutsch sind? Lesen Sie hier, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie einen Antrag stellen können.


Staatsangehörigkeitsausweis - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Hier finden Sie Informationen zu den Verlustgründen und wie Sie einen Verlust möglicherweise verhindern können.


Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich gilt, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit dazu führt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Um dies zu verhindern, können Sie vor Einbürgerung im Ausland eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.


Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bekommen, möchten aber deutsch werden?

Fast immer setzt eine Einbürgerung voraus, dass man in Deutschland lebt. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, über die Sie hier Informationen finden.


Einbürgerung und Erklärungserwerb

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