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Gebühren

01.01.2024 - Artikel

Für viele unserer Dienstleistungen fallen Gebühren an, über die wir Sie hier informieren.

Zahlungsarten

Südafrikanischer Rand
Südafrikanischer Rand © Deutsche Botschaft Pretoria

Die Gebühren ergeben sich aus den deutschen Gesetzen, beispielsweise dem Passgesetz oder der Auslandskostenverordnung. Sie sind grundsätzlich in Euro festgelegt und werden zum jeweiligen Zahlstellenkurs in Südafrikanische Rand (ZAR) umgerechnet.

Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung (nach oben oder unten) auf den nächsten 10.- ZAR-Betrag.

Gebühren sind zahlbar in Rand (ZAR) in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
  • Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
  • Kreditkarten ohne aufgedruckten Namen und/oder Nummer können nicht akzeptiert werden.
  • Kreditkarten von nicht-anwesenden Personen können nicht akzeptiert werden.
  • Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre südafrikanische Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
  • Beim Generalkonsulat Kapstadt ist eine Kreditkartenzahlung erst ab einem Betrag von 30,- Euro möglich.

Für Honorarkonsuln gelten Besonderheiten und Aufschläge, die Sie hier nachlesen können.

Gebühren für Passangelegenheiten

Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.


normal
mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahre)

101,- Euro
171,- Euro
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahre)
68,50 Euro
106,- Euro
vorläufiger Reisepass
70,- Euro
96,- Euro
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre)
78 Euro
91 Euro
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre)
63,80 Euro
76,80 Euro
Reiseausweis als Passersatz (Notreisedokument zur einmaligen Einreise nach Deutschland) 52 Euro
52 Euro

Zusätzliche Optionen

Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten
(sinnvoll für Vielreisende)
Gebühr
plus 22,- Euro
Expressverfahren
(beschleunigte Bearbeitung und Herstellung -
etwa 6-8 Wochen)
Gebühr
plus 32,- Euro

Gebühren für andere Dienstleistungen

Das Gebührenrecht für konsularische Amtshandlungen wurde mit Wirkung vom 01.10.2021 geändert.
Es gilt die besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).
Zum Hintergrund: Die AABGebV setzt die Vorgaben des 2013 in Kraft getretenen Bundesgebührengesetzes (BGebG) um. Mit der Strukturreform des Bundesgebührenrechts wurde eine Stärkung des Kostendeckungsprinzips vollzogen. Dieses soll gewährleisten, dass die Kosten, die durch eine der einzelnen Person „individuell zurechenbare öffentliche Leistung“ entstanden sind, dieser Person und nicht der Allgemeinheit (kurz: dem Steuerzahler) zur Last fallen.
Das bislang dem Verwaltungskostenrecht zugrundeliegende Äquivalenzprinzip, wonach ein angemessenes Verhältnis zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits bestehen soll, wird somit als gebührenrechtliches Leitprinzip abgelöst. Siehe ausführlich hier.

Demnach werden nun folgende Gebühren erhoben:


Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)
56,43 Euro
Namenserklärung
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro
plus Gebühr für Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Geburtsregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Eheregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Beglaubigung von Kopien

Die Gebühr ist für jedes Dokument einzeln zu begleichen.

Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nur zulässig, soweit im Rahmen einer anderen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung (Geburtsanzeige, Namenserklärung) Kopien verschiedener Dokumente an die zuständige deutsche Behörde übermittelt werden müssen.

24,83 Euro
Vorbereitung der Beurkundung einer Willenserklärung (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Eidesstattliche Versicherungen)



Beurkundung einer Willenserklärung (wie oben)

130,26 Euro




92,20 Euro

Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags, Antrags auf ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses



Beurkundung eines Antrags
(wie oben)

264,72 Euro




139,01 Euro

Lebensbescheinigung
frei
Führungszeugnis
34,07 Euro
plus Gebühr des Bundesamts für Justiz
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung
34,07 Euro
Führerscheinübersetzungen
34,07 Euro
Urnenbescheinigung/
Leichenpass
64,07 Euro
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags
aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)
56,43 Euro
Namenserklärung
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro
plus Gebühr für Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Geburtsregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Eheregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts
Beglaubigung von Kopien

Die Gebühr ist für jedes Dokument einzeln zu begleichen.

Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nur zulässig, soweit im Rahmen einer anderen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung (Geburtsanzeige, Namenserklärung) Kopien verschiedener Dokumente an die zuständige deutsche Behörde übermittelt werden müssen.

24,26 Euro
Vorbereitung der Beurkundung einer Willenserklärung (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Eidesstattliche Versicherungen)



Beurkundung einer Willenserklärung (wie oben)

131,64 Euro




93,24 Euro

Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags, Antrags auf ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses



Beurkundung eines Antrags
(wie oben)

267,99 Euro




140,49 Euro

Lebensbescheinigung
frei
Führungszeugnis
34,07 Euro
plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung
34,07 Euro
Führerscheinübersetzungen
34,07 Euro
Urnenbescheinigung/
Leichenpass
64,07 Euro
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags
aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts



Gebühren für Visaangelegenheiten

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

90,- Euro

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage

(Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren)

45,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller ab 18 Jahre)

75,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller zwischen 0 und 17 Jahren)

37,50 Euro

Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.

Gebührenbefreiung für Visa:

Wer?
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen:
Kinder unter 6 Jahren (nur bei Schengen Visum Antrag)
-
Ehegatten von Deutschen
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken
Nachweise zum Zweck der Reise
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken
Nachweise zum Zweck der Reise
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen
geht aus der Einladung hervor
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass der externe Dienstleister TLScontact für seine Dienste im Zusammenhang mit der Annahme von Visumsanträgen eine Servicegebühr berechnet. Die Höhe der Servicegebühr wurde direkt zwischen dem Auswärtigen Amt und dem externen Dienstleister vereinbart.
Für Einzelheiten besuchen Sie bitte die Webseite von TLScontact.

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