Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Gebühren
Für viele unserer Dienstleistungen fallen Gebühren an, über die wir Sie hier informieren.
Zahlungsarten
Die Gebühren ergeben sich aus den deutschen Gesetzen, beispielsweise dem Passgesetz oder der Auslandskostenverordnung. Sie sind grundsätzlich in Euro festgelegt und werden zum jeweiligen Zahlstellenkurs in Südafrikanische Rand (ZAR) umgerechnet.
Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung (nach oben oder unten) auf den nächsten 10.- ZAR-Betrag.
Gebühren sind zahlbar in Rand (ZAR) in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Bitte beachten Sie folgendes:
- Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
- Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
- Kreditkarten ohne aufgedruckten Namen und/oder Nummer können nicht akzeptiert werden.
- Kreditkarten von nicht-anwesenden Personen können nicht akzeptiert werden.
- Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre südafrikanische Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
- Beim Generalkonsulat Kapstadt ist eine Kreditkartenzahlung erst ab einem Betrag von 30,- Euro möglich.
Für Honorarkonsuln gelten Besonderheiten und Aufschläge, die Sie hier nachlesen können.
Gebühren für Passangelegenheiten
Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.
normal |
mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit |
|
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
101,- Euro |
171,- Euro |
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre) |
68,50 Euro |
106,- Euro |
vorläufiger Reisepass |
70,- Euro |
96,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre) |
67 Euro |
80 Euro |
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) |
52,80 Euro |
65,80 Euro |
Reiseausweis als Passersatz (Notreisedokument zur einmaligen Einreise nach Deutschland) | 52 Euro |
52 Euro |
Zusätzliche Optionen
Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten (sinnvoll für Vielreisende) |
Gebühr plus 22,- Euro |
Expressverfahren (beschleunigte Bearbeitung und Herstellung - etwa 6-8 Wochen) |
Gebühr plus 32,- Euro |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Das Gebührenrecht für konsularische Amtshandlungen wurde mit Wirkung vom 01.10.2021 geändert.
Es gilt die besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).
Zum Hintergrund: Die AABGebV setzt die Vorgaben des 2013 in Kraft getretenen Bundesgebührengesetzes (BGebG) um. Mit der Strukturreform des Bundesgebührenrechts wurde eine Stärkung des Kostendeckungsprinzips vollzogen. Dieses soll gewährleisten, dass die Kosten, die durch eine der einzelnen Person „individuell zurechenbare öffentliche Leistung“ entstanden sind, dieser Person und nicht der Allgemeinheit (kurz: dem Steuerzahler) zur Last fallen.
Das bislang dem Verwaltungskostenrecht zugrundeliegende Äquivalenzprinzip, wonach ein angemessenes Verhältnis zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits bestehen soll, wird somit als gebührenrechtliches Leitprinzip abgelöst. Siehe ausführlich hier.
Demnach werden nun folgende Gebühren erhoben:
Unterschriftsbeglaubigung (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) |
56,43 Euro |
Namenserklärung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro plus Gebühr für Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Geburtsregistrierung / Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Eheregistrierung / Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Beglaubigung von Kopien Die Gebühr ist für jedes Dokument einzeln zu begleichen. Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nur zulässig, soweit im Rahmen einer anderen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung (Geburtsanzeige, Namenserklärung) Kopien verschiedener Dokumente an die zuständige deutsche Behörde übermittelt werden müssen. |
24,83 Euro |
Vorbereitung der Beurkundung einer Willenserklärung (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Eidesstattliche Versicherungen) Beurkundung einer Willenserklärung (wie oben) |
130,26 Euro 92,20 Euro |
Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags, Antrags auf ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Beurkundung eines Antrags |
264,72 Euro 139,01 Euro |
Lebensbescheinigung |
frei |
Führungszeugnis |
34,07 Euro plus Gebühr des Bundesamts für Justiz |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
34,07 Euro |
Führerscheinübersetzungen |
34,07 Euro |
Urnenbescheinigung/ Leichenpass |
64,07 Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Unterschriftsbeglaubigung (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) |
56,43 Euro |
Namenserklärung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro plus Gebühr für Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Geburtsregistrierung / Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Eheregistrierung / Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten) plus spätere Gebühr des Standesamts |
Beglaubigung von Kopien Die Gebühr ist für jedes Dokument einzeln zu begleichen. Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nur zulässig, soweit im Rahmen einer anderen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung (Geburtsanzeige, Namenserklärung) Kopien verschiedener Dokumente an die zuständige deutsche Behörde übermittelt werden müssen. |
24,26 Euro |
Vorbereitung der Beurkundung einer Willenserklärung (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Eidesstattliche Versicherungen) Beurkundung einer Willenserklärung (wie oben) |
131,64 Euro 93,24 Euro |
Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags, Antrags auf ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Beurkundung eines Antrags |
267,99 Euro 140,49 Euro |
Lebensbescheinigung |
frei |
Führungszeugnis |
34,07 Euro plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
34,07 Euro |
Führerscheinübersetzungen |
34,07 Euro |
Urnenbescheinigung/ Leichenpass |
64,07 Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Gebühren für Visaangelegenheiten
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
90,- Euro |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage (Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren) |
45,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
75,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
37,50 Euro |
Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
Gebührenbefreiung für Visa:
Wer? |
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen: |
Kinder unter 6 Jahren (nur bei Schengen Visum Antrag) |
- |
Ehegatten von Deutschen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten |
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten |
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen |
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils |
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen |
geht aus der Einladung hervor |
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden |
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben |
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass der externe Dienstleister TLScontact für seine Dienste im Zusammenhang mit der Annahme von Visumsanträgen eine Servicegebühr berechnet. Die Höhe der Servicegebühr wurde direkt zwischen dem Auswärtigen Amt und dem externen Dienstleister vereinbart.
Für Einzelheiten besuchen Sie bitte die Webseite von TLScontact.