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Gebühren
Für viele unserer Dienstleistungen fallen Gebühren an, über die wir Sie hier informieren.
Zahlungsarten

Die Gebühren ergeben sich aus den deutschen Gesetzen, beispielsweise dem Passgesetz oder der Auslandskostenverordnung. Sie sind grundsätzlich in Euro festgelegt und werden zum jeweiligen Zahlstellenkurs in Südafrikanische Rand (ZAR) umgerechnet.
Gebühren sind zahlbar in Rand (ZAR) in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Bitte beachten Sie folgendes:
- Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
- Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
- Die Abbuchung von Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre südafrikanische Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
- Beim Generalkonsulat Kapstadt ist eine Kreditkartenzahlung erst ab einem Betrag von 30,- Euro möglich.
Für Honorarkonsuln gelten Besonderheiten und Aufschläge, die Sie hier nachlesen können.
Gebühren für Passangelegenheiten
Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.
normal |
mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit |
|
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
81,- Euro |
141,- Euro |
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre) |
58,50 Euro |
96,- Euro |
vorläufiger Reisepass |
39,- Euro |
65,- Euro |
Kinderreisepass |
26,- Euro |
39,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre) |
67,- Euro |
80,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) |
52,80 Euro |
65,80 Euro |
Zusätzliche Optionen
Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten (sinnvoll für Vielreisende) |
Gebühr plus 22,- Euro |
Expressverfahren (beschleunigte Bearbeitung und Herstellung - etwa 3 Wochen) |
Gebühr plus 32,- Euro |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) |
Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Rechtsgeschäfts und kann zwischen 20,- Euro und 250,- Euro betragen. |
Namenserklärung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 25,- Euro plus spätere Gebühr des Standesamts |
Geburtsregistrierung / |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 20,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 25,- Euro mit Namenserklärung plus spätere Gebühr des Standesamts |
Eheregistrierung / |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 20,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 25,- Euro mit Namenserklärung plus spätere Gebühr des Standesamts |
Kopiebeglaubigung |
je nach Anzahl der Seiten: |
Beurkundung (bspw. Erbscheinsantrag) |
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. Bei Vorbereitung der Beurkundung wird der Konsularbeamte Sie vor dem Termin über die Höhe der Gebühr informieren. |
Vaterschaftsanerkennung |
frei |
Sorgeerklärung |
65,- Euro plus 32,50 Euro, wenn Beurkundung in englischer Sprache erfolgen soll |
Lebensbescheinigung |
frei |
Führungszeugnis |
20,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
25,- Euro |
Führerscheinübersetzungen |
25,20 Euro |
Urnenbescheinigung/ Leichenpass |
25,- Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Beibehaltungsgenehmigung |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Gebühren für Visaangelegenheiten
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
60,- Euro ab 1.2.20: 80,- Euro |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage (Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren) |
35,- Euro ab 1.2.20: 40,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
75,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
37,50 Euro |
Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
Gebührenbefreiung für Visa:
Wer? |
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen: |
Kinder unter 6 Jahren |
- |
Ehegatten von Deutschen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten |
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten |
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen |
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils |
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen |
geht aus der Einladung hervor |
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden |
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben |