Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Südafrika: Politisches Porträt
Die am 4. Februar 1997 in Kraft getretene Verfassung begründet eine parlamentarische Demokratie mit föderalen Elementen. Die Republik Südafrika gliedert sich in neun Provinzen, die über eigene Parlamente und Regierungen verfügen; sie sind jedoch in politischen und finanziellen Fragen weniger eigenständig als die deutschen Bundesländer. Der Präsident wird alle fünf Jahre von der Nationalversammlung gewählt.
Er ist mit weitreichenden Befugnissen und Vollmachten ausgestattet, die durch Elemente der Gewaltenteilung eingeschränkt werden. Das Parlament gliedert sich in zwei Kammern: Die National Assembly setzt sich aus 400 Abgeordneten zusammen. Der National Council of Provinces hat 90 Mitglieder; jede Provinz wählt zehn Mitglieder. In beiden Kammern werden Gesetze grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Weitere Informationen
Südafrika ist Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Mehr dazu beim Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: