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Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Bekanntmachung für Deutsche
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Aufgrund der verkürzten Fristen bestehen für Deutsche im Ausland jedoch besondere Herausforderungen. Welche Schritte notwendig sind, erfahren Sie hier.
Auch im Ausland lebende Deutsche haben das Recht, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Wahl wird von der Bundeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den lokalen Wahlbehörden organisiert. Eine Wahl in den deutschen Auslandsvertretungen sieht das Wahlrecht ausdrücklich nicht vor. Das Auswärtige Amt unterstützt aber die zuständigen Behörden, um eine möglichst reibungslose Wahlteilnahme zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist. Häufig sind kommerzielle Expressdienste jedoch effizienter als der Umweg über die Auslandsvertretungen und die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten in diesem Jahr verkürzte Fristen. Daher müssen Deutsche im Ausland, die an der Wahl teilnehmen möchten, einige wichtige Schritte beachten:
Die Teilnahme erfolgt für Deutsche im Ausland per Briefwahl. Eine persönliche Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland mussten sich daher rechtzeitig (bis spätestens 2.2.2025) ins Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde eintragen lassen.
Versand der Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde über den Kurierweg nach Südafrika:
Die Deutsche Botschaft in Pretoria sowie das Generalkonsulat in Kapstadt bieten deutschen Staatangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Südafrika haben oder sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl am 23.02.2025 in Südafrika aufhalten, die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an.
Bitte beachten Sie, dass für die Botschaft in Pretoria und das Generalkonsulat in Kapstadt jeweils andere Fristen / Verfahrensabläufe einschlägig sind. Aufgrund der kurzen Fristen ist eine postalische Weiterleitung an Privatanschriften in Südafrika oder an die Honorarkonsulate in Port Elizabeth (Gqeberha) und Durban nicht möglich.
Mitbenutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft Pretoria:
1.) Teilen Sie Ihrem zuständigen Wahlamt die innerdeutsche Postanschrift der Botschaft Pretoria mit. Nutzen Sie hierfür das beigefügte Beiblatt („An das zuständige Wahlamt – Pretoria“).
2.) Füllen Sie die beigefügte Haftungsausschlusserklärung vollständig aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie einen Scan der Haftungsausschlusserklärung per E-Mail an: rk-104@pret.auswaertiges-amt.de. Nur so können wir Sie nach Eingang der Briefwahlunterlagen benachrichtigen.
3.) Mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen in der Botschaft Pretoria rechnen wir frühestens am 14. Februar 2025. Die späteste Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Botschaft Pretoria ist der 20. Februar 2025, 11:00 Uhr. Die Abholung und Abgabe der Briefwahlunterlagen ist nur persönlich bei der Botschaft Pretoria möglich. Bitte bringen Sie für die Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Es ist nicht notwendig, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Sobald Ihre Briefwahlunterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Bitte warten Sie auf diese Benachrichtigung bevor Sie bei der Botschaft vorsprechen.
Mitbenutzung des amtlichen Kuriers des Generalkonsulats Kapstadt:
1.) Teilen Sie Ihrem zuständigen Wahlamt die innerdeutsche Postanschrift des Generalkonsulats Kapstadt mit. Nutzen Sie hierfür das beigefügte Beiblatt („An das zuständige Wahlamt – Kapstadt“).
2.) Füllen Sie die beigefügte Haftungsausschlusserklärung vollständig aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie einen Scan der Haftungsausschlusserklärung per E-Mail an: rsa1@kaps.auswaertiges-amt.de . Nur so können wir Sie nach Eingang der Briefwahlunterlagen benachrichtigen.
3.) Mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen im Generalkonsulat Kapstadt rechnen wir am 10. und 17. Februar 2025. Nach Eingang der Unterlagen werden Sie umgehend benachrichtigt. Die späteste Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Generalkonsulat Kapstadt ist der 18. Februar 2025, 12:00 Uhr. Die Abholung und Abgabe der Briefwahlunterlagen ist nur persönlich am Generalkonsulat Kapstadt möglich. Bitte bringen Sie für die Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Es ist nicht notwendig, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Sobald Ihre Briefwahlunterlagen bei uns eingegangen sind, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Bitte warten Sie auf diese Benachrichtigung bevor Sie beim Generalkonsulat vorsprechen.
Alle Wahlunterlagen, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Kurierstelle des Auswärtigen Amts eingehen, können noch rechtzeitig innerhalb Deutschlands weitergeleitet werden. Auch bis einschließlich Samstag, den 22. Februar 2025, wird das Auswärtige Amt per Kurier eintreffende Wahlbriefe noch in die Post geben.
Für alle im Ausland lebenden Deutschen gilt: Eine frühzeitige Anmeldung und Rücksendung der Wahlunterlagen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt.