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Apostille

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Erfahren Sie hier, was eine Apostille und wo Sie sie bekommen können.

Was ist eine Apostille?

Apostille
Apostille © BFAA

Eine Apostille ist eine Echtheitsbestätigung und ermöglicht die Benutzung einer Urkunde (bspw. einer Geburtsurkunde) in einem anderen Land. Sie wird nach dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 von dem Land erteilt, dessen Behörde die Urkunde ausgestellt hat. Eine weitere Legalisation von Urkunden aus Apostillestaaten findet nicht statt. Erläuterungen zur Apostille finden Sie hier

Müssen Sie zuerst noch die Urkunde beantragen?

Apostille für Urkunden aus Südafrika

Eine Apostille für Ihre südafrikanischen Urkunden erhalten Sie vom südafrikanischen Außenministerium

Department of International Relations and Cooperation

Telefon: +27 (12) 351 1726 oder -1268/9

Email: legalisation@dirco.gov.za

Webseite: https://www.dirco.gov.za/consular-notarial-services/

Apostille für Urkunden aus Deutschland

In Deutschland gibt es keine zentrale Behörde zur Erteilung einer Apostille, sondern die zuständige Behörde unterscheidet sich je nach Bundesland. Wir empfehlen Ihnen, beim Aussteller Ihrer Urkunde nachzufragen, denn dort kann man Ihnen schnell die zuständige Apostillebehörde nennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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