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Ein- und Ausreise von Minderjährigen nach/aus Südafrika
Die Erfordernisse für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen nach Südafrika wurden seit dem 08. November 2019 gelockert. So benötigen beispielsweise minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, nur noch einen gültigen Reisepass. Dennoch wird geraten, eine Geburtsurkunde mitzuführen sowie eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung durch einen Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
- Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung)
- Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache (ein Musterformular „parental consent letter“ gibt es auf der Seite des südafrikanischen Departments of Home Affairs)
- Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten (bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils - jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache)
- Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten
- Bestätigungsschreiben (in englischer Sprache) und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll
Fragen hierzu können Ihnen nur das Department of Home Affairs oder die südafrikanische Botschaft beantworten.
Verbindliche Informationen und Vordrucke finden Sie auf der Webseite des südafrikanischen Department of Home Affairs .