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Erbschein
Ein Erbschein ist ein Nachweis über Ihre Erbenstellung. Er wird in der Regel benötigt, um den Nachlass in Deutschland an sich zu nehmen.
Was ist ein Erbschein?
Im deutschen Recht geht der Nachlass einer verstorbenen Person (im Deutschen „Erblasser“ genannt) unmittelbar auf den oder die Erben über (sogenannte Universalsukzession). Zum Nachweis, wer Erbe geworden ist, dient der Erbschein, den das zuständige Nachlassgericht in Deutschland auf Antrag eines Erben oder mehrerer Miterben ausstellt.
Durch den Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins gibt der Erbe zu erkennen, dass er die Erbschaft angenommen hat. In manchen Fällen, so zum Beispiel, wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es jedoch ratsam sein, die Erbschaft nach dem Erblasser auszuschlagen. Hierfür muss der Erbe innerhalb einer bestimmten Frist dem Nachlassgericht gegenüber erklären, dass er die Erbschaft ausschlägt. Wer die Erbschaft nicht innerhalb der Frist ausschlägt, ist Erbe geworden.
Brauche ich einen Erbschein?
Das kommt auf den Einzelfall an und vor allem darauf, welche Art von Nachlass es in Deutschland gibt. Klären Sie ab, ob beispielsweise die Bank oder das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, oder ob Sie auch ohne diesen den Nachlass an sich nehmen können.
Wie bekomme ich einen Erbschein?
Der Antrag muss entweder persönlich oder schriftlich mit einem notariell beurkundeten Erbscheinsantrag beim deutschen Nachlassgericht gestellt werden. Im Ausland können die Anträge bei einer Auslandsvertretung vorbereitet und beurkundet werden.
Erbscheinsantrag
Es ist zwingend nötig, der Auslandsvertretung im Vorfeld umfassende Informationen zur familiären Situation des Erblassers und diverse Urkunden und Nachweise zu übermitteln.
- Füllen Sie bitte diesen Fragebogen komplett aus (Nichtzutreffendes bitte mit „nein“ oder „keine“ markieren).
- Senden Sie den Fragebogen mit Kopien der Dokumente (siehe unten) per Email an Ihre zuständige Auslandsvertretung: info@pretoria.diplo.de bzw. info@kapstadt.diplo.de
- Auf Grundlage Ihres Fragebogens und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente wird die Auslandsvertretung einen Erbscheinsantrag entwerfen und sich zur Vereinbarung eines Termins für die Beurkundung der Erbscheinsverhandlung mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Gebühr
- Es ist hilfreich, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu bennennen, der im Erbscheinsantrag aufgeführt wird und den Erbschein entgegennimmt.
- Der beurkundete Antrag muss anschließend von Ihnen nebst beglaubigten Kopien der erforderlichen Dokumente an das zuständige Nachlassgericht in Deutschland übersandt werden. Dort wird für den Erbschein eine weitere Gebühr anfallen.
Nötige Dokumente und Nachweise
Grundsätzlich gilt, dass zur Beurkundung Originale der Urkunden und sonstiger Nachweise vorgelegt werden müssen. Nur in Ausnahmefällen können Kopien ausreichend sein. Es ist möglich, dass das deutsche Gericht ausländische (auch südafrikanisch) Urkunden nur mit Apostille akzeptiert.
Die Liste der notwendigen Dokumente entnehmen Sie bitte dem Fragebogen.
Besonderheit Testament:
Gibt es ein Testament, wurde dieses oftmals bereits für ein südafrikanisches Nachlassverfahren benötigt und ist auf Dauer beim zuständigen südafrikanischen High Court hinterlegt. Ein Original kann dem deutschen Gericht nicht mehr vorgelegt werden, für einen deutschen Erbschein reicht eine einfache oder beglaubigte Kopie allerdings nicht aus, sondern eine vom High Court beglaubigte Kopie ist mit der Bescheinigung „for use outside of the Republic“ vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung verbindet der High Court gleichzeitig eine Sterbeurkunde und einen „Letter of Executorship“. Ein südafrikanischer Anwalt kann bei der Beschaffung der Bescheinigung behilflich sein.
Ein Testament, welches nicht in deutscher Sprache verfasst ist, muss mit einer Übersetzung versehen sein.