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Führungszeugnis
Lesen Sie hier, wie Sie ein Führungszeugnis aus Deutschland erhalten können.
Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Personen, die im Ausland wohnen, erhalten ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Ihre Unterschrift auf dem schriftlichen Antragsformular muss beglaubigt sein.
Bestätigung der Identität und Unterschrift
Ihre Identität und Unterschrift können von einer südafrikanischen Behörde, Polizeidienststelle oder notary public beglaubigt werden, sofern diese Stelle ein Siegel führt.
Ansonsten können Sie die notwendige Bescheinigung bei der Auslandsvertretung erhalten. Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen und mitbringen:
Wohin sende ich den Antrag?
Ihren beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend per Post selbst direkt an das Bundesamt für Justiz:
Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany
Eine Übersendung per E-Mail oder Telefax durch Privatpersonen ist nicht zulässig!
Kosten
Unabhängig von der Gebühr für die Bestätigung Ihrer Identität und Unterschrift durch die Auslandsvertretung (konsularische Bescheinigung), erhebt das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses, die derzeit 13 EUR beträgt und direkt an das Bundeszentralregister zu überweisen ist.
Online-Beantragung möglich?
Eine Online-Beantragung des Führungszeugnisses ist nur dann möglich, wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und einer entsprechenden PIN verfügen sowie über ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden Sie im Personalausweisportal.
Näheres zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.