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Deutsche Staatsangehörigkeit für die zweite ab 2000 geborene Auslandsgeneration

Artikel

Die zweite ab 2000 im Ausland geborene Generation erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren waren, werden nur durch rechtzeitige Geburtsregistrierung innerhalb eines Jahres deutsch.

Wichtiger Hinweis

Wer ist betroffen?

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch
Gemischtnationale Familie © Colourbox
Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und
  • Ihr Kind im Ausland geboren wird und
  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (ein bloßer Meldewohnsitz ist irrelevant) und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

Wie wird das Kind doch deutsch?

Die Eltern müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen. Das Kind erwirbt dann rückwirkend ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispiel

Ehepaar A. sind deutsche Staatsangehörige und leben in Südafrika. Am 01.02.2000 kommt in Johannesburg die Tochter Klara auf die Welt. Klara ist damit ebenfalls mit Geburt deutsche Staatsangehörige und sie lebt weiterhin in Südafrika. Am 01.01.2025 kommt in Kapstadt Klaras Sohn Max auf die Welt, dessen Vater Südafrikaner ist. Obwohl seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist, erwirbt Max nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Klara oder der Vater von Max müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen.

Wer ist nicht betroffen?

  • Kinder, deren deutsche Eltern in Deutschland geboren wurden, und
  • Kinder, deren deutsche Eltern vor dem 01.01.2000 geboren wurden

werden weiterhin automatisch durch Geburt deutsche Staatsangehörige.

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