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Kontoeröffnung

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Kreditkarten © Picture Alliance

Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- EUR und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge. Unterschriftsbeglaubigungen müssen abgelehnt werden.

Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten „visumspflichtiger“ ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen. Mehr dazu.

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