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Mehrwertsteuer

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Was ist die Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer © picture alliance / dpa Themendie

In den Preisen deutscher Waren sind zwischen 7% und 19% Mehrwertsteuer (MwSt) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und innerhalb von drei Monaten exportiert, so kann die MwSt zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Wie bekomme ich die MWSt zurück?

  1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland müssen Sie dem Händler mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Sie erhalten dann überlicherweise eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung, oder Dokumente für das „Tax Free“-Verfahren.
  2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie die Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres außereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Gebühren fallen für die Bestätigung nicht an. Zollstellen finden Sie an allen internationalen Flughäfen.
  3. Sollten Sie einen „Tax Free Shopping Check“ erhalten haben, so werden Ihnen die Mehrwertsteuerauslagen in aller Regel direkt bei der Ausreise am „Tax Free“-Schalter in bar erstattet. Andere Abnehmerbescheinigungen sollten Sie nach Ausreise per Post an den Verkäufer schicken und ihn um Erstattung der Steuer bitten.

Kann ich mich an die Auslandsvertretung wenden?

Nur in begründeten Ausnahmefällen, nämlich wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular beim Zoll (beispielsweise am Flughafen) bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt.

Sie müssen vorlegen:

  • die gekauften Waren
  • Ihren Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware
  • die Originalrechnungen mit ausgefüllten Ausfuhrvordrucken oder „Tax Free Shopping Checks“
  • Nachweis, dass Sie die Ware im Reisegepäck ausgeführt haben (Flugticket in Ihrem Namen)
  • Sollten die gekauften Waren der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nicht innerhalb von drei Monaten nach Kauf vorgelegt werden, müssen Sie außerdem die fristgerechte Ausfuhr nachweisen.
  • Begründung, weshalb die Ausfuhrbescheinigung nicht vom deutschen Zoll ausgestellt werden konnte.
  • Gebühr in Höhe von 34,07,- Euro pro Kaufbeleg.
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