Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Personalausweis

Artikel

Interessieren Sie sich für einen deutschen Personalausweis? Lesen Sie hier, wann die Beantragung Sinn macht und wie Sie beantragen können.

Brauche ich einen Personalausweis im Ausland?

Elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis © BMI

Im Ausland sind Sie als Deutscher nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Was das ist und wer es anbietet, lesen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal www.personalausweisportal.de und in einer Broschüre.

Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie wählen, ob im Personalausweis Ihre derzeitige ausländische Adresse oder der Eintrag „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt sein soll.

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung. Möchten Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen, buchen Sie bitte zwei Termine.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

  1. Antragsformular
  2. 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss aktuell (nicht älter als 6 Monate) und biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit

    Passende Fotos erhalten Sie zum Beispiel bei:

    Wetink Pretoria, Greenlyn Village Centre, 13th Street, Menlo Park, Telefon: 012-3462012 oder E-mail: print@wetink.co.za oder in Johannesburg bei Passport Photo Centre, 11 Huilboom st., Randpark Ridge, Tel: 011-4679667 oder E-mail: photo@emailcaddy.co.za

  3. Gebühr
  4. Reisepass und ggf. bisheriger Personalausweis
  5. Wohnsitznachweis bei erstmaliger Passbeantragung oder wenn in Ihrem derzeitigen Reisepass ein anderer als Ihr aktueller Wohnort eingetragen ist.
    Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
    Für die Eintragung des neuen Wohnortes in Südafrika wird ein Nachweis benötigt, z.B. eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag.
  6. Südafrikanische ID oder Visum (temporary oder permanent residence permit)
  7. Geburtsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Birth Certificate“ oder „Full Birth Certificate“)
    Eine Geburtsbescheinigung, in der die Eltern nicht genannt werden, ist nicht ausreichend.
  8. Nachweis zum Geburtsnamen: Sind Sie im Ausland nach 01.09.1986 geboren? Zur Namensführung ist eine deutsche Geburtsurkunde oder deutsche Namensbescheinigung vorzulegen. Haben Sie beides nicht, lesen Sie hier, ob eine Namenserklärung nötig ist.
    Ausnahme: Ist Ihr Vater deutsch und Ihre Mutter nur Südafrikanerin und trägt Ihre Mutter den Namen Ihres Vaters? Dann ist eine Namenserklärung in der Regel nicht nötig, sondern ID-Buch oder Pass Ihrer Mutter vorzulegen.
  9. Möchten Sie einen Ehenamen tragen? Heiratsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Marriage Certificate“) und ggf. Namensbescheinigung. Haben Sie keine Namensbescheinigung, lesen Sie hier, ob eine Namenserklärung nötig ist.
  10. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit:
    In Abhängigkeit von verschiedenen möglichen Fallkonstellationen finden Sie die erforderlichen Unterlagen bei dem entsprechenden Aufzählungspunkt.
    Sofern Sie selbst einen Staatsangehörigkeitsausweis, eine Einbürgerungsurkunde oder eine Beibehaltungsgenehmigung haben, schauen Sie bitte beim letzten Punkt nach.
    Wenn Sie keines dieser Dokumente haben, benötigen Sie folgende Unterlagen, je nachdem, welcher Fall auf Sie zutrifft:


    Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren besitzen, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
    - Staatsangehörigkeitsausweise (auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums)
    - frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
    - Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992)
    - Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
    - Einbürgerungsurkunden

Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Was passiert nach Antragstellung?

Liegen bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung alle Unterlagen vor, werden wir Ihre Fingerabdrücke abnehmen. Im Anschluss wird Ihr Antrag von uns geprüft und der Druck Ihres Personalausweises in Auftrag gegeben.

Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. 8-10 Wochen. Nach Eintreffen Ihres Personalausweises werden Sie von uns per Email informiert und müssen den Personalausweis und PIN-Brief persönlich abholen.

nach oben