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Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

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Haben Sie einen Unterhaltsanspruch gegen eine Person die in Südafrika lebt? Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie den Unterhaltsanspruch durchsetzen können.

Lebt der Unterhaltsberechtigte in Deutschland und der Unterhaltsverpflichtete in Südafrika, dann kann der Unterhaltsanspruch nach dem im Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

Ausführliche Informationen zur Geltendmachung nach AUG, insbesondere dazu, wie Sie das Verfahren in Deutschland starten, können auf der Webseite des Bundesamt für Justiz www.bundesjustizamt.de nachgelesen werden.

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Auf südafrikanischer Seite findet der „Reciprocal Enforcement of Maintenance Orders Act No. 80 of 1963“ (REMOA) Anwendung. Die deutsche Unterhaltsentscheidung mit dem Rechtshilfeersuchen der deutschen Behörde wird über das südafrikanische Außenministerium (DIRCO) an die zuständige Justizbehörde zur Registrierung weitergeleitet.

In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass der ausländische Unterhaltsbeschluss gemäß südafrikanischer Definition nur als vorläufiger Titel anerkannt wird. Das südafrikanische Unterhaltsgericht stellt deshalb eigene Ermittlungen, insbesondere zum Einkommen des Unterhaltsverpflichteten an, bevor es den ausländischen Beschluss unverändert oder ggf. abgeändert registriert oder die Registrierung ablehnt. Auch nach ihrer Registrierung kann die Entscheidung noch abgeändert werden.

Wichtig: Die Weiterleitung an die zuständige südafrikanische Justizbehörde erfolgt nur, wenn die Straßenanschrift des Unterhaltsverpflichteten oder seines Arbeitgebers angegeben wird. Eine Postfachadresse (P.O.Box) ist nicht ausreichend.

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