Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Zoll - Einfuhrvorschriften

Artikel

Sie haben Fragen zu Einfuhrvorschriften in Deutschland? Lesen Sie hier, wo Sie Informationen erhalten können.

Zoll und Einfuhrvorschriften

Der Zoll steht Ihnen für alle Fragen zur Einfuhr nach und zum Export von Waren aus der Bundesrepublik Deutschland unter der unten genannten Webadresse oder aber unter den unten anstehenden Kontaktdaten zum Zollinfocenter zur Verfügung:

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke
Deutsches Zollabzeichen© Bundeszollverwaltung

Einfuhr von Haustieren

Informationen zur Einfuhr von Haustieren nach Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Haustiereinfuhr

Barmittel anmelden

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Mehr dazu




nach oben