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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

Artikel

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27.06.2024 tritt bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mehr ein.

Aktuelle Entwicklungen

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist seit 27. Juni 2024 in Kraft. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht mehr ein. Es wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.

Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024. Bei früheren Fällen war eine Beibehaltungsgenehmigung notwendig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

Was ist eine Beibehaltungsgenehmigung?

Bis zum 27.06.2024 galt, dass bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist. Dieser Verlust konnte dadurch verhindert werden, dass die Betroffenen rechtzeitig vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Die Beibehaltung musste Ihnen ausgehändigt worden sein, bevor Sie im Ausland eingebürgert wurden. Nachträglich konnte und kann eine solche Genehmigung nicht erteilt werden.

Ausnahmeregelungen gab es seit dem 28.08.2007 führt die Annahme einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz.

Weitere Informationen

Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.


Automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung und Beweis dafür, dass Sie deutsch sind? Lesen Sie hier, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie einen Antrag stellen können.


Staatsangehörigkeitsausweis - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Hier finden Sie Informationen zu den Gründen die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt haben können oder heute noch führen.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bekommen, möchten aber deutsch werden?

Fast immer setzt eine Einbürgerung voraus, dass man in Deutschland lebt. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, über die Sie hier Informationen finden.


Einbürgerung und Erklärungserwerb

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