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Führerscheine

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Deutsche Führerscheine in Südafrika

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
EU-Führerschein© picture-alliance/ dpa

Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Südafrika richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 06.11.1968. Danach dürfen Inhaber deutscher nationaler wie internationaler Führerscheine grundsätzlich Fahrzeuge in Südafrika führen, solange sie nicht in Südafrika Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen.

Die deutschen nationalen Führerscheine sind jedoch lediglich in deutscher Sprache ausgestellt. Zudem bezeichnet vor allem der Führerschein nach aktuellem Scheckkartenformat die Fahrerlaubnisklassen in verklausulierter Form. Für Ihren Aufenthalt in Südafrika sollten Sie daher einen internationalen Führerschein beantragen.

Führerscheinübersetzungen für Deutsche mit Wohnsitz in Südafrika

Für die Umschreibung Ihres deutschen Führerscheins kann die Auslandsvertretung Ihnen gerne eine Übersetzung inklusive Erläuterungen der Fahrerlaubnisklassen anfertigen. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • Ihren deutschen Führerschein
  • Ihren Reisepass
  • Gebühr

In Einzelfällen können Führerscheinübersetzungen auch für Deutsche mit einem befristeten Wohnsitz in Südafrika angefertigt werden.

Führerscheinverlust

Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Südafrika verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten südafrikanischen Polizeistation Anzeige erstatten.

Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.

Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.

Umtausch alter deutscher Führerscheine

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person (siehe Merkblatt unten).

Der früheste Fristablauf ist am 19.01.2022 für Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.

Sollten Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Kontaktieren Sie die Behörde in Deutschland, die Ihren Führerschein ausgestellt hat mit der Bitte, Ihnen die Antragsunterlagen zu übersenden. Die Übersendung erfolgt direkt an Sie.
  2. Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen inklusiv biometrischem Passfoto zurück an die Führerscheinbehörde in Deutschland.
  3. Die Führerscheinbehörde schickt daraufhin den neuen Führerschein an die Botschaft Pretoria oder das Generalkonsulat Kapstadt.
    Bitte stellen Sie sicher, dass dabei Ihre Kontaktdaten angegeben werden (Emailadresse, Telefonnummer).
  4. Die deutsche Auslandsvertretung wird Sie kontaktieren, um einen Termin zur Abholung des Führerscheins zu vereinbaren.
  5. Zu dem Termin bringen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie Ihren alten Führerschein mit.

Merkblatt Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

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