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Passantrag für Minderjährige

01.01.2024 - Artikel

Lesen Sie hier, was zur Passbeantragung für Minderjährige benötigt wird und wie der Antrag gestellt werden kann.
Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch - durch eine gute Vorbereitung kann vermieden werden, dass Sie ein zweites Mal zur Beantragung vorsprechen müssen.

Wer stellt den Antrag für ein Kind?

  • Alle Sorgeberechtigten müssen einen Passantrag für Minderjährige gemeinsam stellen. Das heißt in aller Regel, beide Elternteile müssen persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
    Kann ein Elternteil nicht kommen, muss vorgelegt werden:
    • Zustimmung zur Passerteilung im Original und mit beglaubigter Unterschrift. Akzeptiert werden nur Beglaubigungen von deutschen Stellen (bspw. Botschaften/Konsulate, Notare, Gemeindeverwaltungen); Beglaubigungen von südafrikanischen Stellen werden nicht akzeptiert.
      oder
    • Gerichtlicher Beschluss mit Nachweis über die Alleinsorge oder über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
      oder
    • Sterbeurkunde des anderen Elternteils
  • Die Kinder müssen ebenfalls zur Passbeantragung mitkommen. Dies gilt auch für Babys.

Wie wird der Antrag gestellt?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung.
    Ist zusätzliche eine Namenserklärung nötig, bekommen Sie einen kombinierten Termin nach Kontaktaufnahme mit Ihrer Auslandsvertretung.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Welche Unterlagen brauchen wir?

  1. Antragsformular
  2. 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss für Kinder ab 6 Jahren biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit
  3. Gebühr
  4. bisheriger Pass
    Wenn es sich um den ersten Passantrag für das Kind handelt: anderer Nachweis zur Identität (Ausnahme Neugeborenes)
  5. Wohnsitzbescheinigung bei Erstanträgen oder wenn im Pass Ihres Kindes ein anderer als der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
    Bitte bringen Sie die Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
    Für die Eintragung des neuen Wohnortes in Südafrika wird ein Nachweis benötigt, z.B. eine Stromrechnung oder Mietvertrag.
  6. Geburtsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Birth Certificate“ oder „Full Birth Certificate“). Eine Geburtsbescheinigung, in der die Eltern nicht genannt werden, ist nicht ausreichend.
  7. Falls das Kind außerhalb der Ehe geboren wurde:
    a) Nachweis über den Familienstand der Mutter im Zeitpunkt der Geburt
    b) ggf. Vaterschaftsanerkennung
  8. Reisepässe beider Eltern (ist ein Elternteil Doppelstaater, alle Reisepässe)
  9. südafrikanisches ID-book oder Aufenthaltserlaubnis (temporary oder permanent residence permit) beider Eltern
  10. Nachweis zum Namen des Kindes:
    Zur Namensführung ist Folgendes vorzulegen:
    - Deutsche Geburtsurkunde des Kindes oder
    - deutsche Heiratsurkunde der Eltern, aus der der Ehename hervor geht oder
    - deutsche Namensbescheinigung des Kindes oder des Ehenamens der Eltern oder
    - deutsche Namensbescheinigung eines Geschwisterkindes, wenn Name nach deutschem Recht erklärt
  11. Haben Sie keines der unter 10 genannten Dokumente, ist eine Namenserklärung erforderlich
    Ausnahme: Ist der Vater des Kindes deutsch und die Mutter nur Südafrikanerin und trägt die Mutter den Namen des Vaters? Dann ist eine Namenserklärung in der Regel nicht nötig.
  12. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes:
    In Abhängigkeit von verschiedenen möglichen Fallkonstellationen finden Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihr Kind bei dem entsprechenden Aufzählungspunkt. Sofern Ihr Kind selbst einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Einbürgerungsurkunde hat, schauen Sie bitte im letzten Aufzählungspunkt nach.

    Ihr Kind hat nicht die südafrikanische Staatsangehörigkeit?

    Nachweis durch

    1. Südafrikanisches ID des deutschen Elternteils, ausgestellte nach Geburt des Kindes und nicht älter als 10 Jahre oder
    2. aktuelles südafrikanisches Visum des Kindes oder
    3. aktuelles südafrikanisches Visum beider Eltern oder
    4. Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs über den Nichterwerb der südafrikanischen Staatsangehörigkeit für den deutschen Elternteil, ausgestellt nach Geburt des Kindes und nicht älter als 10 Jahre
    Ihr Kind ist südafrikanisch durch Abstammung?

    Nachweis durch

    1. südafrikanische Geburtsurkunde des Kindes und südafrikanischer Reisepass/ID des Elternteils oder
    2. Bescheinigung des Department of Home Affairs über Erwerb durch Abstammung

    1. Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    3.

    südafrikanisches ID des deutschen Elternteils mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt des Kindes oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für den deutschen Elternteil, ausgestellt nach Geburt des Kindes oder

    „naturalisation certificate“ des deutschen Elternteils (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils, ausgestellt vor Geburt des Kindes

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den deutschen Elternteil, der nach Geburt des Kindes ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 3. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Elternteils
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    3. Geburtsurkunde des deutschen Großelternteils
    4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“): immer erforderlich, wenn nur der Großvater deutsch war und der deutsche Elternteil vor 01.07.1993 geboren wurde

    5.

    südafrikanisches ID des deutschen Großelternteils mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für den deutschen Großelternteil, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    südafrikanische Sterbeurkunde des deutschen Großelternteils mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ des deutschen Großelternteils (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde des Großelternteils, ausgestellt vor Geburt des deutschen Elternteils

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Großelternteil, der nach Geburt des deutschen Elternteils ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 5. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-5. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Elternteils
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    3. Geburtsurkunde des deutschen Großvaters
    4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    5.

    südafrikanisches ID des Großvaters mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für den Großvater, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    südafrikanische Sterbeurkunde des Großvaters mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ des Großvaters (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde des Großvaters, ausgestellt vor Geburt des deutschen Elternteils

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Großvater, der nach Geburt des deutschen Elternteils ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 5. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den deutschen Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-5. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Elternteils
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)
    3. Geburtsurkunde der deutschen Großmutter
    4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“) falls diese nach Geburt geheiratet haben

    5.

    südafrikanisches ID der Großmutter mit Eintrag „non-citizen“, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    Bescheinigung „determination of citizenship status“ des Department of Home Affairs für die Großmutter, ausgestellt nach Geburt des deutschen Elternteils oder

    südafrikanische Sterbeurkunde der Großmutter mit eingetragener „non-citizen“ ID-Nummer oder

    „naturalisation certificate“ der Großmutter (ggf. mit deutscher Beibehaltungsgenehmigung) oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde der Großmutter, ausgestellt vor Geburt des deutschen Elternteils

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für die Großmutter, der nach Geburt des deutschen Elternteils ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 5. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den deutschen Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-5. in der Regel nicht nötig.

    1. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Elternteils

    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „unabridged/full marriage certificate“)

    3. südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Großelternteils

    Achtung:
    Ist der Elternteil vor 1975 ehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate“ des deutschen Großvaters.
    Ist der Elternteil vor 1975 nichtehelich geboren, dann südafrikanische „unabridged/full birth certificate der deutschen Großmutter.

    4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: “unabridged/full marriage certificate„)
    5. Geburtsurkunde des deutschen Urgroßvaters
    6. Heiratsurkunde der Urgroßeltern (südafrikanisch: “unabridged/full marriage certificate„

    7.

    südafrikanisches ID Ihres Urgroßvaters mit Eintrag “non-citizen„, ausgestellt nach Geburt des deutschen Großelternteils oder

    Bescheinigung “Determination of citizenship Status„ des Department of Home Affairs für den Urgroßvater, ausgestellt nach Geburt des deutschen Großelternteils oder

    Sterbeurkunde des Urgroßvaters mit eingetragener “non-citizen„ ID-Nummer oder

    “Naturalisation certificate„ des Urgroßvaters oder

    deutsche Einbürgerungsurkunde des Urgroßvaters, ausgestellt vor Geburt des Großelternteils

    Achtung:
    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Urgroßvater, der nach Geburt des deutschen Großelternteils ausgestellt wurde? Dann sind die Unterlagen unter 7. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Großelternteil? Dann sind die Unterlagen unter 5.-7. in der Regel nicht nötig.

    Gibt es einen Staatsangehörigkeitsausweis für den Elternteil? Dann sind die Unterlagen unter 3.-7. in der Regel nicht nötig.

    Es sind alle Geburtsurkunden (südafrikanisch: “unabridged/full birth certificate„) und alle Heiratsurkunden (südafrikanisch: “unabridged/full marriage certificate„) bis zurück zu dem letzten in Deutschland geborenen Vorfahren vorzulegen. Dabei gilt für alle vor 1975 geborenen Vorfahren, dass nur die Väter relevant sind.

    Zusätzlich ist ein Nachweis darüber vorzulegen, dass der in Deutschland geborene Vorfahre nach Auswanderung keine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, oder dass er dies erst nach Geburt seiner Kinder tat.

    Achtung:
    Sollte für einen der Vorfahren ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegen, dann wird der Sachverhalt so behandelt, als wäre dieser Vorfahre in Deutschland geboren. Gehen Sie dann bitte zur entsprechenden Fallgruppe. (z.B. Zwar ist ein weiter entfernter Vorfahre in Deutschland geboren, aber der Großvater besitzt einen Staatsangehörigkeitsausweis, dann gehen Sie auf die entsprechende Fallgruppe “Großvater außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren„. Es reicht dann aus, die dort aufgezählten Unterlagen vorzulegen, natürlich zusammen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis.

    Bitte legen Sie dieses Dokument im Original vor.

    Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die auf den Grund der Einbürgerung Ihres Kindes hinweisen, legen Sie diese bitte auch vor (z.B. Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG).


    Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, besitzen, könnte das die Entscheidung über den Passantrag erleichtern und beschleunigen:
    - Staatsangehörigkeitsausweise (auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums)
    - frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
    - Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992)
    -Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
    - Einbürgerungsurkunden

Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.


Was passiert nach Antragstellung?

Liegen alle Unterlagen vor, werden für Kinder ab 6 Jahren die Fingerabdrücke abgenommen. Im Anschluss an den Termin wird der Antrag von uns geprüft und sodann der Druck in Auftrag gegeben.

Bitte stellen Sie den Passantrag rechtzeitig - insbesondere dann, wenn eine Namenserklärung nötig ist, sollten Sie einige Monate vor der Reise den Termin für Ihr Kind buchen. Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen.

Sollten Sie aus zwingenden Gründen (Nachweise, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung, erforderlich) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Nach Eintreffen des Passes werden Sie von uns per Email informiert.


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