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Vaterschaftsanerkennung

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Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaft durch den Vater anerkannt werden.

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht erforderlich?

Vater mit Baby im Arm
Vaterschaftsanerkennung© Zoonar.com/Margarita Borodina

Eine deutsche Vaterschaftsanerkennung ist meist dann nötig, wenn

  • Das Kind außerhalb einer Ehe geboren ist/wird und der Vater nicht in der südafrikanischen Geburtsurkunde (unabridged birth certificate) eingetragen ist, oder
  • das Kind außerhalb einer Ehe in Deutschland geboren ist/wird und der Vater nicht persönlich beim deutschen Standesamt die Vaterschaft anerkennen kann.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in der Botschaft Pretoria und beim Generalkonsulat Kapstadt beurkundet werden. Die Anerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mutter, die entweder gleichzeitig oder getrennt abgegeben werden kann.

Eine Sorgeerklärung kann zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.

Was muss ich tun?

Zur Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen per Email an info@pretoria.diplo.de oder info@kapstadt.diplo.de zu übersenden:

  1. Geburtsurkunde des Kindes oder
  2. bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin
  3. Geburtsurkunden beider Eltern
  4. Nachweis des Personenstands der Mutter
  5. Pässe der Kindeseltern
  6. Bei Vorehen der Kindeseltern: Heirats- und Scheidungsunterlagen der Vorehe(n)
    Beachten Sie: War die Mutter vorher verheiratet, muss die Scheidung in Deutschland wirksam sein, siehe hier

Bitte beachten: bei der Vorlage von südafrikanischen Geburts- und Heiratsurkunden ist die ungekürzte (unabridged) Urkunde vorzulegen!
Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Nachweise erforderlich sind.

Außerdem sind diese weiteren Angaben erforderlich:

  1. Vollständige Anschriften der Kindeseltern (in Südafrika und/oder Deutschland)
  2. Staatsangehörigkeit(en) der Kindeseltern
  3. Familienstand der Kindeseltern (ledig/verheiratet/geschieden/verwitwet)

Die Vaterschaftsanerkennung wird in deutscher Sprache verfasst. Sollte eines der Elternteile der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein, kann der Inhalt der Urkunde in die englische Sprache übertragen werden. Schriftliche Übersetzung bzw. die Hinzuziehung eines Dolmetschers ist möglich, die Kosten sind hierfür von Ihnen zu tragen.

Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder von Zustimmungserklärungen dazu -unabhängig davon, ob mit oder ohne Sorgeerklärung- fallen Gebühren an.

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