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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27.06.2024 tritt bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mehr ein.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der südafrikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.
Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024. Bei früheren Fällen war eine Beibehaltungsgenehmigung notwendig.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Was ist eine Beibehaltungsgenehmigung?
Bis zum 27.06.2024 galt, dass bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist. Dieser Verlust konnte dadurch verhindert werden, dass die Betroffenen rechtzeitig vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Die Beibehaltung musste Ihnen ausgehändigt worden sein, bevor Sie im Ausland eingebürgert wurden. Nachträglich konnte und kann eine solche Genehmigung nicht erteilt werden.
Ausnahmeregelungen gab es seit dem 28.08.2007 führt die Annahme einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz.
Weitere Informationen
Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.
Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung und Beweis dafür, dass Sie deutsch sind? Lesen Sie hier, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie einen Antrag stellen können.
Staatsangehörigkeitsausweis - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Hier finden Sie Informationen zu den Verlustgründen und wie Sie einen Verlust möglicherweise verhindern können.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bekommen, möchten aber deutsch werden?
Fast immer setzt eine Einbürgerung voraus, dass man in Deutschland lebt. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, über die Sie hier Informationen finden.