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Ehe und Heiraten in Südafrika
Sie haben in Südafrika geheiratet oder wollen in Südafrika heiraten? Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland gültig sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Heiraten in Südafrika
Die südafrikanischen Eheschließungsvoraussetzungen sind im Marriage Act, No. 25 of 1961 geregelt. Eheschließungen dürfen von lizensierten Standesbeamten (oft sind dies Kirchenämter) oder in den örtlichen Büros des Innenministeriums (Department of Home Affairs) geschlossen werden.
Die Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen müssen anwesend sein. Die Eheschließenden, die Trauzeugen und der Standesbeamte müssen nach der Eheschließung durch Unterschrift vor Ort die Ehe bestätigen, woraufhin der Standesbeamte den Eheschließenden eine gekürzte Heiratsurkunde (abridged marriage certificate - ACHTUNG: im deutschen Rechtskreis nicht als Nachweis anerkannt!) ausstellt.
Im Anschluss wird der Standesbeamte die Registrierung der Eheschließung an das Innenministerium leiten. Erst danach stellt das Innenministerium eine vollständige, im deutschen Rechtskreis anerkannte Heiratsurkunde („unabridged marriage certificate“) aus. Es muss erfahrungsgemäß mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Besonders Touristen, die in Südafrika heiraten, berichten zunehmend von Schwierigkeiten bei der Erlangung einer ungekürzten Heiratsurkunde.
Bei der Eheschließung müssen die Eheschließenden dem Standesbeamten in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
- Südafrikanische Staatsangehörige: ihren Personalausweis (ID-Buch)
- Ausländer: ihren Reisepass
- Beide Trauzeugen: ID-Buch bzw. Reisepass
- Deutsche Staatsangehörige: Ein vom Standesamt ihres (letzten) inländischen Wohnsitz ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, versehen mit einer deutschen Apostille.
Deutsche Auslandsvertretungen können Ihren Ledigkeitsstatus nicht bestätigen. Die einzige nach deutschem Recht vorgesehene Bestätigung zur Eheschließung im Ausland ist das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt vom Standesamt. - Geschiedene: das Scheidungsurteil
- Verwitwete: die Sterbeurkunde des verschiedenen Ehegatten
Ausführliche und verbindliche Informationen zur Eheschließung in Südafrika erhalten Sie vom Department of Home Affairs unter www.home-affairs.gov.za . Information der südafrikanischen Botschaft in Berlin finden Sie unter www.suedafrika.org
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beabsichtigen Sie als deutscher Staatsangehöriger vor einem südafrikanischen Standesamt die Ehe zu schließen, so benötigen Sie ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnort ausgestellt wird. Die für den Antrag benötigte Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigungen von Kopien können bei der Auslandsvertretung durchgeführt werden. Wir raten, sich mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland in Verbindung zu setzen, um verbindliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen zu erhalten und das Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille zu beantragen.
- Geburtsurkunden der Verlobten
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Verlobten (z.B. Passkopien); falls einer der Beteiligten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, sollte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
- sofern ein Verlobter bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften und Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnorts bzw. Meldebescheinigung, falls ein Ehegatte noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist
- Ledigkeitsbescheinigung des/der ausländischen Verlobten
- Antragsformular
Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden grundsätzlich mit einer Apostille und deutscher Übersetzung versehen werden müssen.
Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses betragen je nach Bundesland zwischen 45 und 100 €.
Achtung: Deutsche Auslandsvertretungen können Ihren Ledigkeitsstatus nicht bestätigen. Die einzige nach deutschem Recht zulässige Art der Bestätigung darüber, dass Sie ledig sind, ist das Ehefähigkeitszeugnis.
Die Auslandsvertretungen behalten sich vor, nicht mehr auf Fragen zu antworten die auf eine Bestätigung des Ledigkeitsstatus, der Bestätigung einer Meldebescheinigung oder Verifizierung eines Ehefähigkeitszeugnisses ohne Apostille gerichtet sind.
Registrierung einer Eheschließung in Deutschland
Sie haben in Südafrika geheiratet? Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Eine Registrierung beim Standesamt ist freiwillig. Insbesondere bei einer Rückkehr nach Deutschland kann jedoch vieles mit einer deutschen Heiratsurkunde einfacher.
Für den Antrag gilt:
- Sollte mit dem Antrag auf Eintragung im Eheregister auch eine Namenserklärung verbunden werden, müssen beide Ehepartner in der Auslandsvertretung vorsprechen.
- Bringen Sie alle unten genannten Unterlagen im Original plus zwei einfachen Kopien mit. Die Kopien werden in der Auslandsvertretung für Sie beglaubigt, die Originale erhalten Sie direkt zurück.
- Alle südafrikanischen Urkunden müssen ungekürzt* („unabridged“ oder „full“) sein.
*Eine ungekürzte Geburtsurkunde enthält die Angaben zu den Eltern.
*Eine ungekürzte Heiratsurkunde enthält den Familienstand bei Heirat. - Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein; das Standesamt kann im Einzelfall jedoch auch Übersetzungen für englischsprachige Dokumente verlangen.
- Wir weisen darauf hin, dass viele Standesämter südafrikanische Dokumente nur mit Apostille akzeptieren. Um spätere Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir deshalb bereits jetzt Dokumente mit Apostille vorzulegen.
- Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- vollständig ausgefülltes Kontaktformular
- Nachweis zur Identität beider Ehegatten (Reisepass/ID Buch)
- südafrikanische ungekürzte Heiratsurkunde („unabridged marriage certificate“ oder „full marriage certificate“)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Ehepartner (z. B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden)
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
südafrikanisch: „unabridged birth certificate“
Ist einer oder sind beide Ehegatten in Deutschland geboren, sollte möglichst ein „Auszug aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil“ vorgelegt werden. Dieser kann beim Geburtsstandesamt beantragt werden. - ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe
- Falls es vorherige Ehen gab: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten
- Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien
Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.
Die Auslandsvertretung wird Ihren Antrag an das in Deutschland zuständige Standesamt weiterleiten. Wenn einer der Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland hat oder hatte, ist das Standesamt am jetzigen oder letzten Wohnsitz auch für die Eintragung ins Eheregister zuständig. Bestand nie eine Anmeldung in Deutschland, wird der Antrag an das Standesamt 1 Berlin weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit des Standesamts 1 Berlin beträgt derzeit leider bis zu 3 Jahre.
Das zuständige Standesamt erhebt weiterhin eine Gebühr für die Eintragung ins Eheregister und die Ausstellung deutscher Heiratsurkunden. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht und betragen in der Regel zwischen 80,- und 125,- €.
Güterstand in der Ehe
Wichtig: Überdenken Sie, welchen Güterstand Sie in ihrer Ehe führen und nehmen Sie gegebenenfalls eine Rechtswahl vor. Mehr dazu hier