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Erbschaftsangelegenheiten

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Möchten Sie wissen, was im Erbfall zu tun ist? Oder möchten Sie Informationen, wie Sie Ihren Nachlass selbst regeln können?
Oder möchten Sie eine Erbschaft ausschlagen?

Anwendbares Recht

Handschriftlicher Schriftzug Testament
Testament © picture-alliance/ dpa

Am 17.08.2015 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, die einige wichtige Änderungen mit sich brachte:

ACHTUNG

Die Erbfolge für Deutsche regelte sich bis 2015 nach deutschem Recht. Seit dem 17.08.2015 ist das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes anzuwenden, es sei denn, der Verstorbene hat in einem Testament etwas anderes bestimmt (sogenannte Rechtswahlerklärung). Daraus können sich erhebliche Abweichungen zur bisherigen erbrechtlichen Situation ergeben.

In diesem Merkblatt finden Sie Informationen über die Änderung und wie Sie eine Rechtswahlerklärung tätigen.

Sind Sie Erbe geworden?

Für die Abwicklung des Nachlasses in Südafrika gelten die südafrikanischen Verfahrensweisen, das heißt Sie sollten sich an die südafrikanischen Behörden, oder an einen südafrikanischen Anwalt wenden.

Ist eine Person verstorben, die Nachlass in Deutschland hatte (beispielsweise Bankkonten oder Grundstücke), benötigen die Erben möglicherweise einen Erbschein als Nachweis und um den Nachlass in Deutschland an sich zu nehmen. Informationen erhalten Sie hier.

Ausschlagung einer Erbschaft

Möchten Sie eine Erbschaft in Deutschland ausschlagen, beispielsweise weil der Nachlass überschuldet ist? Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben innerhalb von 6 Wochen, bei Wohnsitz der verstorbenen Person außerhalb Deutschlands oder Auslandsaufenthalt der erbenden Person bei Beginn der Frist innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Die Erklärung muss in öffentlich beglaubigter Form abgeben werden. Eltern, die als Sorgeberechtigte ihrer minderjährigen Kinder handeln, müssen beide anwesend sein und die Erbschaftsausschlagung für ihr Kind erklären.

Für die Erklärung kann dieses Formular benutzt werden.

Wie Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen können lesen Sie hier.

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