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Staatsangehörigkeitsausweis - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Artikel

Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung und Beweis dafür, dass Sie deutsch sind? Lesen Sie hier, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie einen Antrag stellen können.

Was ist das?

Sie können die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, um so einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten. Dieser bestätigt und beweist, dass Sie die Staatsangehörigkeit haben, beispielsweise weil Sie sie durch Geburt bekommen und seither nicht verloren haben.

WICHTIG: Das Staatsangehörigkeitsgesetz fordert, dass Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen müssen, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten. Regelmäßig wird ein solches nur dann angenommen, wenn ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - stattdessen bestätigt der Staatsangehörigkeitsausweis, dass Sie bereits deutsch sind.

„Bin ich deutsch?“

Sie suchen Informationen darüber, ob Sie vielleicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bspw. weil Sie von Deutschen abstammen? Oder Sie möchten wissen, welche Erfolgsaussichten ein Antrag hat? Lesen Sie hier

Wie beantragen?

Für Auslandsdeutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig, Sie können den Antrag jedoch bei Ihrer Auslandsvertretung einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des Bundesverwaltungsamts zum Ablauf und zu den benötigten Nachweisen.
  2. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier. Beachten Sie, dass südafrikanische Urkunden grundsätzlich in der ungekürzten Form (unabridged oder full) vorliegen müssen.
  3. Füllen Sie alle Formulare vollständig aus.
  4. Kontaktieren Sie Ihre Auslandsvertretung für einen Termin zur Beantragung. Aufgrund des großen Interesses ist derzeit mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
  5. Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit zwei einfachen (nicht beglaubigten) Kopien mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Ihr Antrag wird zur Bearbeitung zum Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.


Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit des Bundesverwaltungsamts beträgt zur Zeit bis zu drei Jahre. Die Auslandsvertretung hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Sachstandsanfragen können während dieses Zeitraums nicht beantwortet werden.

Gebühren

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51,- Euro. Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens direkt an das Bundesverwaltungsamt zu zahlen. Die Dienstleistung der Botschaft ist gebührenfrei.

Im Falle der Ablehnung des Antrags beträgt die Gebühr 25,- bis 51,- Euro.

Weitere Informationen

Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.


Automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Hier finden Sie Informationen zu den Verlustgründen und wie Sie einen Verlust möglicherweise verhindern können.


Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich gilt, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit dazu führt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Um dies zu verhindern, können Sie vor Einbürgerung im Ausland eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.


Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bekommen, möchten aber deutsch werden?

Fast immer setzt eine Einbürgerung voraus, dass man in Deutschland lebt. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, über die Sie hier Informationen finden.


Einbürgerung und Erklärungserwerb

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