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Beurkundung der Geburt eines Kindes im deutschen Geburtenregister

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Im Interesse in Südafrika geborener Kinder deutscher Staatsangehöriger empfiehlt es sich, die Geburt des Kindes in einem deutschen Geburtenregister nachtragen zu lassen und so eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.

Muss ich die Geburt meines Kindes registrieren?

Foto eines lachenden Babys
Foto eines lachenden Babys© www.colourbox.com

Eine Geburtsanzeige ist grundsätzlich freiwillig und es gibt keine Frist, sie kann jedoch bei ungeklärten Abstammungs- oder Namensfragen nötig sein.

Achtung Ausnahme:

Sie sind nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren? In diesem Fall, ist für Ihr Kind ein Antrag auf Beurkundung der Geburt notwendig, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden.. Mehr

Wie ist der Ablauf?

Die Geburtsanzeige kann über die nächste deutsche Auslandsvertretung eingereicht werden. Diese wird den Antrag an das Standesamt in Deutschland weiterleiten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, ist das Standesamt am jetzigen oder letzten Wohnsitz auch für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bestand nie ein Wohnsitz im Inland, wird der Antrag an das Standesamt I Berlin weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit dort kann derzeit leider bis zu 4 Jahre betragen kann.

Antrag einreichen

  • Sollte mit dem Antrag eine Namenserklärung verbunden werden, müssen beide Elternteile und Kinder ab 14 Jahren persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
  • Bringen Sie alle unten genannten Unterlagen im Original plus zwei einfachen Kopien mit. Die Kopien werden in der Auslandsvertretung für Sie beglaubigt die Originale erhalten Sie direkt zurück.
  • Alle südafrikanischen Urkunden müssen ungekürzt* („unabridged“ oder „full“) sein.
    *Eine ungekürzte Geburtsurkunde enthält die Angaben zu den Eltern.
    *Eine ungekürzte Heiratsurkunde enthält den Familienstand bei Heirat.
  • Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein; das Standesamt kann im Einzelfall jedoch auch Übersetzungen für englischsprachige Dokumente verlangen.
  • Wir weisen darauf hin, dass viele Standesämter südafrikanische Dokumente nur mit Apostille akzeptieren. Um spätere Nachforderungen und Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir deshalb bereits jetzt Dokumente mit Apostille vorzulegen.
  • Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • vollständig ausgefülltes Kontaktformular
  • Nachweis zur Identität (Pass/ID Buch) beider Elternteile und ggf. des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Elternteile (z.B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden)
  • Geburtsurkunde des Kindes (unabridged oder full)
  • Geburtsurkunden beider Elternteile (unabridged oder full)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern (unabridged oder full)
  • Falls es vorherige Ehen gab: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten.
  • Falls das Kind außerhalb der Ehe geboren wurde: Nachweis über den Familienstand der Mutter im Zeitpunkt der Geburt
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
  • ggf. Namensbescheinigung
  • Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien

Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.

Weitere Gebühren der Standesämter

Die Gebühren der Standesämter unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Standesamt I in Berlin wird voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Eintragung im Geburtenregister 80,- €, erhöht um 80,- € wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Außerdem für eine Geburtsurkunde 12,- €, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 6,- €. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

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