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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Hier finden Sie Informationen zu den Verlustgründen und wie Sie einen Verlust möglicherweise verhindern können.
Verlust durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit
Der häufigste Fall, der in der Vergangenheit dazu führte dass ein Deutscher die Staatsangehörigkeit verloren hat, war die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag, ohne vorher eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen.
Ausnahme
Wer seit dem 28.08.2007 die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz annahm, verlor dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Haben Sie als Minderjähriger eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten?
Dann könnten Sie ebenfalls die Staatsangehörigkeit verloren haben, wenn die Einbürgerung im Ausland gemeinsam mit Ihren Eltern erfolgte. Bitte kontaktieren Sie Ihre Auslandsvertretung.
Verlust durch Auslandsaufenthalt vor 1914
Dauerhafter Aufenthalt im Ausland von mehr als 10 Jahren führte bis 1914 zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sich die Person nicht bei einem deutschen Konsulat in die „Konsulatsmatrikel“ (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen oder weiterhin Pässe beantragt hat.
Möchten Sie geltend machen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit von jemandem ableiten, der vor 1904 ausgewandert ist? Dann ist dieser Verlustgrund von entscheidender Bedeutung für Sie: Hat sich Ihr Vorfahre nicht regelmäßig beim Konsulat registriert, so hat er automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren und konnte sie nicht mehr an die nächste Generation weitergeben.
Verlust durch Adoption
Vom 01.01.1977 bis 27.06.2024 galt: Wurde ein deutsches Kind von ausländischen Eltern adoptiert und blieb nicht mit einem deutschen Elternteil verwandt, verlor es die deutsche Staatsangehörigkeit wenn es mit der Adoption die Staatsangehörigkeit seiner Adoptiveltern bekam.
Für Adoptionen bis 31.12.1976 und Adoptionen ab dem 27.06.2024 gilt dies nicht - Betroffene blieben/bleiben weiterhin Deutsche.
Verlust durch Eintritt in fremde Streitkräfte
Seit 01.01.2000 gilt: Tritt ein deutscher Staatsangehöriger aufgrund einer freiwilligen Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates ein, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er nicht die Zustimmung des Bundesministeriums für Verteidigung eingeholt hat.
Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht zum Wehrdienst eingezogen wurden.
Verlust durch Legitimation
Legitimation hieß, dass ein nichteheliches Kind durch die nachträgliche Eheschließung seiner Eltern den Status eines ehelichen Kindes und damit auch die Staatsangehörigkeit vom Vater erwarb. Sind Sie nichtehelich geboren, Ihre Mutter war Deutsche und Ihr Vater hatte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Bitte wählen Sie das Datum der Eheschließung Ihrer Eltern:
Haben Ihre Eltern nach Ihrer Geburt, aber vor 31.03.1953 geheiratet und war ihr Vater nicht deutscher Staatsangehöriger? Dann haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Sie können in diesem Fall allerdings von der mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20.08.2021 eröffneten Möglichkeit zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung Gebrauch machen. Informationen dazu finden Sie hier
Haben Ihre Eltern nach Ihrer Geburt und nach 01.04.1953 geheiratet? Dann haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch nicht verloren, auch wenn Ihr Vater nicht deutscher Staatsangehöriger war.
Verlust durch Eheschließung
Früher führte die Heirat mit einem Ausländer dazu, dass eine deutsche Frau die Staatsangehörigkeit verlor. Es kommt auf das Datum der Eheschließung an:
Sind Sie eine deutsche Frau und haben vor 23.05.1949 einen Ausländer geheiratet, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Unter Umständen können Sie wieder eingebürgert werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Auslandsvertretung.
Sind Sie eine deutsche Frau und haben in diesem Zeitraum einen Ausländer geheiratet, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, vorausgesetzt, Sie wurden nicht staatenlos.
Unter Umständen können Sie wieder eingebürgert werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Auslandsvertretung.
Eheschließung führt nicht mehr zum Verlust der Staatsangehörigkeit.
Verlust durch Verzicht
Ein Deutscher kann auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Ein Verzicht wird wirksam mit Aushändigung der Verzichtsurkunde. Weitere Informationen hier
Weitere Informationen
Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.
Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung und Beweis dafür, dass Sie deutsch sind? Lesen Sie hier, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie einen Antrag stellen können.
Staatsangehörigkeitsausweis - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27.06.2024 tritt bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mehr ein.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bekommen, möchten aber deutsch werden?
Fast immer setzt eine Einbürgerung voraus, dass man in Deutschland lebt. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, über die Sie hier Informationen finden.