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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Sie haben noch Fragen? Vielleicht findet sich hier schon die Antwort.

Pass und Personalausweis

FAQs zur Passbeantragung

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Möchten Sie auch einen Personalausweis beantragen, buchen Sie bitte einen separaten Termin.

Nein. Sie müssen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Die Zuständigkeitsbereich lesen Sie hier

Zur Beantragung sind immer alle Dokumente entweder im Original, oder in von einer deutschen Stelle beglaubigten Kopie vorzulegen - eine Beglaubigung von einer südafrikanischen Stelle (commissioner of oaths, SAPS,...) ist nicht ausreichend. Wenn Sie keine Originale mehr haben, können Sie diese neu beantragen.

Die Gültigkeitsdauer der Pässe unterscheidet sich nach Art des Passes und Alter der Person:

Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
10 Jahre
Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
6 Jahre
Kinderreisepass
1 Jahr,
jedoch längstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Vorläufiger Reisepass
maximal 1 Jahr


Es gibt keine Frist.

Bitte stellen Sie Ihren neuen Passantrag mindestens einige Monate vor Ablauf Ihres alten Passes.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Kapazitäten haben, Passanträge vorab doppelt zu prüfen. Auch können wir vorab keine verbindlichen Aussagen zu Einzelfällen geben.

Eine Prüfung findet während Ihres Termins statt.

Haben Sie in den letzten Jahren in Deutschland oder an einem anderen Ort gewohnt? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie jetzt Ihren Wohnsitz bei der hiesigen Auslandsvertretung haben.

Sie haben in Deutschland gewohnt? Lesen Sie hier

Sie haben in einem anderen Land gewohnt? Wenn es in Ihrem letzten Wohnland ein Meldewesen gab, müssen Sie die dortige Abmeldung vorlegen. Wenn es kein Meldewesen gab, müssen Sie nachweisen, dass Sie jetzt hier wohnen (Miet-/Kaufvertrag, Umzugsnachweis, Stromrechnung usw.).

Nein, sie können jemanden bevollmächtigen mit folgenden Unterlagen:

  • schriftliche Vollmacht, in der Sie mitteilen, wer Ihren Pass abholen darf (vollständiger Name)
  • Pass/ID des Abholers
  • Ihre Quittung
  • Ihr bisheriger Reisepass
  • die Dokumente im Original, die Ihnen bei oder nach Beantragung als Voraussetzung für die Abholung genannt wurden

Auf den Ihnen genannten Nachweis kann nicht verzichtet werden. Eine Erklärung oder eidesstattliche Versicherung ist nicht ausreichend.

Personen, die Ihren Lebensmittelpunkt bereits seit vielen Jahren in Südafrika haben, müssen bei jeder Passbeantragung aktuell nachweisen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Annahme der südafrikanischen Staatsangehörigkeit verloren haben.

Sie müssen einen aktuellen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie die südafrikanische Staatsangehörigkeit nicht angenommen haben. Dies kann sein:

  • aktuell ausgestelltes ID-Buch
    oder
  • aktuelle Bescheinigung „Determination of Citizenship Status“ vom Department of Home Affairs

Nein. Ein Personalausweis ist sinnvoll, wenn Sie sich oft in Deutschland aufhalten.

Nein. Deutsche Auslandsvertretungen haben mit südafrikanischen Visa und Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Bitte wenden Sie sich an das Department of Home Affairs in Südafrika.

Auslandsvertretungen führen keine Archive für Sie. In keinem Fall werden bei uns originale Dokumente von Ihnen abgelegt. Deutsche führen ihre persönlichen Dokumente grundsätzlich selbst. Fehlt Ihnen ein Dokument oder ein Original, können Sie dieses bei der ausstellenden Behörde neu beantragen, siehe hier

Pässe für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren.

Ja.

Es müssen alle Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Wenn ein Elternteil nicht zur Auslandsvertretung kommen kann, muss vorgelegt werden:

  • Zustimmung des anderen Elternteils mit von einer deutschen Stelle beglaubigter Unterschrift (südafrikanische Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht akzeptiert; deutsche Unterschriftsbeglaubigungen können bspw. von Notaren, Botschaften, Konsulaten, Gemeindeverwaltungen gemacht werden),
    oder
  • Nachweis über die Alleinsorge, bspw. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss,
    oder
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Nein, es genügt, wenn ein Elternteil den Pass abholt.

Ja.

Die Bestimmungen zur Biometrie gelten für Kinder ab 6 Jahren. Bitte lesen Sie hier was bei Säuglingen zu beachten ist.

Ein Pass muss grundsätzlich geeignet sein, das Kind zu identifizieren. Wenn bspw. Ihr 5-jähriges Kind einen Reisepass mit einem Babyfoto hat, kann dies bei Reisen zu Problemen an der Grenze führen.

Sonstiges zu Pässen

Nein, Sie können nur einen neuen Reisepass beantragen. Auch wenn Sie früher schon einmal einen deutschen Reisepass hatten, sind alle Dokumente zur Passbeantragung im Original vorzulegen.

Grundsätzlich darf jeder Deutsche nur einen Reisepass besitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an einem zweiten Pass besteht, bspw. wenn Sie aus beruflichen Gründen sehr viele Reisen unternehmen und deshalb Ihren Pass oft bei anderen Botschaften für Visa abgeben müssen. Zusätzlich zu den zur Passbeantragung benötigten Unterlagen müssen Sie Nachweise vorlegen, bspw. ein ausführliches Schreiben Ihres Arbeitgebers und Ihre bisherigen Visa und Ein-/Ausreisestempel.

Sie müssen zur Reise zwischen Deutschland und Südafrika beide Pässe mit sich führen. Den deutschen Grenzbeamten zeigen Sie den deutschen Pass, den südafrikanischen Grenzbeamten den südafrikanischen Pass. Die Fluggesellschaft wird möglicherweise beide Pässe sehen wollen.

Reisen Sie in andere Länder, informieren Sie sich dort über die Einreisebestimmungen.

Umfassende und aktuelle Informationen stellt die Deutsche Botschaft London zur Verfügung.

Wenn Sie in Südafrika geheiratet haben, hat sich Ihr Name in Deutschland nicht geändert. Auch dann nicht, wenn Sie schon einen südafrikanischen Pass im neuen Namen haben. Sie müssen eine nach deutschem Recht wirksame Namenserklärung abgeben. Informationen finden Sie hier.

Sie müssen den Pass nicht zur Auslandsvertretung bringen. Bitte lassen Sie uns aber eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen.

Falls Ihr Vater Rente aus Deutschland erhalten hat, informieren Sie bitte umgehend die Rentenversicherung.

Wir dürfen Ihnen keinen Fotografen empfehlen. Bitte weisen Sie den von Ihnen ausgesuchten Fotografen auf die Bestimmungen im Merkblatt hin.

Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Man bekommt nicht durch Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer mit einem Deutschen/einer Deutschen verheiratet ist, kann einen Einbürgerungsantrag frühestens dann stellen, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren als Ehepaar in Deutschland wohnen.

Es ist möglich, dass Sie bereits seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn einer Ihrer Elternteile deutsch war, beispielsweise weil die deutsche Staatsangehörigkeit beginnend bei Ihrem ausgewanderten Vorfahren in jeder Generation weitergegeben wurde. Es kann keine Generation übersprungen werden. Lesen Sie hier.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben, sind Sie wahrscheinlich deutscher Staatsangehöriger, denn bei Passbeantragung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit besitzen. Sie können die Staatsangehörigkeit nicht später bekommen.

Meinen Sie stattdessen, dass Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen möchten, der bestätigt, dass Sie bereits deutscher Staatsangehöriger sind? Lesen Sie hier

Wahrscheinlich haben Ihre Geschwister nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sondern sind schon seit Geburt deutsch. Bitte lesen und verstehen Sie den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit beantragen und Staatsangehörigkeit automatisch haben hier

Ihre Geschwister haben vielleicht einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und bekommen, der bestätigt, dass sie schon längst deutsch waren. Wenn Sie diese Bestätigung auch beantragen möchten, lesen Sie hier

Bitte lesen und verstehen Sie den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit beantragen und Staatsangehörigkeitsausweis beantragen hier

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann aus dem Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Meinen Sie stattdessen, dass Sie automatisch deutsch sind und Sie möchten einen Staatsangehörigkeitsausweis als Bestätigung bekommen? Lesen Sie hier


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Einbürgerung erwerben wollen, lesen Sie bitte hier

Man kann nicht „die EU-Staatsangehörigkeit“ beantragen. Sie können allenfalls die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit. Lesen Sie hier

Sie können beide Staatsangehörigkeiten besitzen, wenn Sie beide automatisch bekommen haben, zum Beispiel weil Ihre Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, oder weil Sie zwar nur deutsche Eltern haben, mit Geburt in Südafrika aber automatisch südafrikanisch wurden.


ACHTUNG: Bis zum 27.6.2024 galt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Ihren Antrag hin verloren gegangen ist, wenn Sie nicht vorher eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Weiteres lesen Sie hier

Für Staatsangehörigkeitsausweise wird kein Duplikat ausgestellt.

Sie können nur neu „Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ beantragen. Dabei müssen Sie wahrscheinlich nicht wieder Dokumente der Vorfahren vorlegen, sondern nur Nachweise zu Ihrer Situation seit Ausstellung Ihres verlorenen Staatsangehörigkeitsausweises. Ansonsten ist das Antragsverfahren gleich. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrerer Jahre in Anspruch nehmen kann und ein Antrag daher nur gestellt werden sollte, wenn Ihnen dies durch eine deutsche Behörde angeraten wurde.

Nein. Lesen Sie hier

Nein. Wir können keine Vorab-Prüfung anbieten und Anträge können nur mit originalen Unterlagen gestellt werden.

Ja. Lesen Sie hier


Nein. Die Bezahlung kann nur direkt per Überweisung an die Bundeskasse Trier und nicht über die Auslandsvertretung getätigt werden. Zur Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen.

  • Überweisungsbeleg der Bank, wenn er dort abgestempelt wurde oder
  • Kontoauszüge oder
  • Onlinebanking-Ausdrucke oder
  • Bestätigungsschreiben Ihrer Bank

in den jeweils Ihre Daten und die Referenznummern erkennbar sind.

Es ist nicht nötig, den Nachweis vorher an die Auslandsvertretung zu senden, bitte bringen Sie ihn lediglich zur Abholung Ihres Dokuments mit.

Kinder sind automatisch deutsch, wenn einer der Elternteile bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn Sie Ihre deutsche Einbürgerungsurkunde vor Geburt Ihrer Kinder erhalten haben, haben Ihre Kinder schon die deutsche Staatsangehörigkeit und müssen sie nicht beantragen. Sie können deshalb keine Einbürgerungsurkunde bekommen.

Wenn Sie einen Nachweis wünschen, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, lesen Sie hier


Familienangelegenheiten: Geburt - Heirat - Name

Namenserklärungen

Nur, weil Sie den Namen Ihres Mannes im südafrikanischen Pass oder ID haben, heißt das nicht, dass sich Ihr Name auch in Deutschland geändert hat.

Wenn Sie nach 1991 geheiratet haben, ist immer eine deutsche Namenserklärung nötig oder muss nachgeholt werden. Wenn Sie vor 1991 geheiratet haben, kann eine Namenserklärung ebenfalls nötig sein, je nach den Umständen in Ihrem konkreten Fall.

Wenn Ihr Kind nach 01.09.1986 geboren wurde, ist die südafrikanische Geburtsurkunde nicht hilfreich, sondern der Name muss nach deutschem Recht geklärt werden.

Wenn Sie als Eltern eine Ehenamen führten als das Kind geboren wurde, trägt Ihr Kind automatisch diesen Namen. Wenn Sie keinen Ehenamen führten, muss eine Namenserklärung gemacht werden.

Die Auslandsvertretung kann nicht wissen, ob Sie eine Namenserklärung abgegeben haben. Wir nehmen Ihre Erklärung zwar auf, leiten diese aber zum zuständigen Standesamt weiter und dürfen aus Datenschutzgründen selbst keine Informationen darüber aufheben.

Sie können beim zuständigen Standesamt nachfragen, siehe hier

Eine neue Namensbescheinigung (Bestätigung über die Namensführung) können Sie beim deutschen Standesamt beantragen, siehe hier

Lesen Sie hier

Nein. Informationen finden Sie hier

Für eine Ehenamenserklärung müssen beide Ehegatten kommen.

Für eine Kindesnamenserklärung müssen beide Elternteile und das Kind kommen, wenn es über 14 Jahre alt ist.

Nein. Es werden Originale oder von einer deutschen Stelle beglaubigte Kopien benötigt. Beglaubigungen von südafrikanischen Stellen (Commissioner of Oaths, SAPS, usw.) reichen nicht aus. Ebenso reichen einfache Kopien nicht aus.

Nein. Die „unabridged marriage certificate“ erhalten Sie im Anschluss an die Registrierung Ihrer Eheschließung vom Department of Home Affairs.

Probe: Hat Ihre Heiratsurkunde Einträge zum Familienstand der Verlobten vor Heirat? Wenn nein, ist es auf keinen Fall die „unabridged marriage certificate“.

Sie benötigen separate Termine, können aber beides am gleichen Tag erledigen.

Sie können die notwendigen Termine online buchen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie pro Passantragsteller einen Passtermin buchen. Mehrere Namenserklärungen von Familienangehörigen können in einem Termin zur Abgabe einer Namenserklärung bearbeitet werden.

Wir senden Ihre Erklärung an das zuständige Standesamt. Sobald der Name von dort bestätigt wurde, wird Ihr Passantrag weiter bearbeitet.

Nein. Die Gebühr des Standesamts muss direkt per Überweisung auf das deutsche Konto oder per e-payment beglichen werden.

Heirat und Ehe

Auslandsvertretungen können keine Aussage über den Ledigkeitsstatus einer Person treffen. Dies darf nur Ihr zuständiges deutsches Standesamt in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Das einzige Dokument, welches nach deutschem Recht den Ledigkeitsstatus einer Person zur Eheschließung im Ausland bestätigt, ist das Ehefähigkeitszeugnis des Standesamts. Auslandsvertretungen können keine Aussage zur Ledigkeit treffen und keine Meldebescheinigungen bestätigen.

Zwischen Deutschland und Südafrika gilt das Haager Apostilleübereinkommen. Die einzige Form der Echtheitsbestätigung ist die Apostille. Es gibt keine zusätzliche Verifizierung durch die Auslandsvertretung, weder für das Dokument, noch für die Apostille.

Bitte legen Sie bei Home Affairs das Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille vor und weisen notfalls auf das Haager Übereinkommen hin.

Bitte wenden Sie sich an ihr örtliches Standesamt.

Durch eine Heirat in Südafrika ändert sich Ihr Name in Deutschland nicht. Lesen Sie hier

Eine Eheschließung im Ausland ist immer wirksam, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren - sie gelten in Deutschland damit als verheiratet, auch wenn sie die Ehe nicht registrieren lassen.

Deutsche müssen immer ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.

Eine Eheschließung im Ausland ist immer wirksam, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren - sie gelten in Deutschland damit als verheiratet, auch wenn sie die Ehe nicht registrieren lassen.

Geburt

Bitte lesen Sie hier

Sind Sie selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren?
Dann müssen Sie die Geburt innerhalb eines Jahres anzeigen, Informationen finden Sie hier

Sind Sie selbst vor 31.12.1999 geboren? Dann ist eine Geburtsregistrierung für Ihr Kind freiwillig und es gibt keine Frist.

Nein. Informationen finden Sie hier

Ja, lesen Sie hier wie

Nein. Eine Geburtsurkunde beweist, wer Ihre Eltern sind, welchen Namen Sie tragen und wann und wo Sie geboren wurden.

Nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist, müssen beide Eltern zur Auslandsvertretung kommen.

Ihr Kind muss zur Geburtsregistrierung mitkommen, wenn es noch nie einen deutschen Reisepass besessen hat. Ansonsten nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist und das Kind schon über 14 Jahre alt ist, muss es mit zur Auslandsvertretung kommen.

Sonstiges

Nein. Für einen neuen Führerschein müssen Sie sich direkt an Ihre inländische Führerscheinbehörde wenden.

Nein. Lesen Sie hier wo Sie Apostillen beantragen können.

Sie können sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen, siehe hier

Außerdem müssen Sie eine Wohnortsänderung in Ihrem Reisepass und/oder Personalausweis machen lassen. Lesen Sie hier

Rente bekommt, wer eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet und deshalb einen Rentenanspruch erarbeitet hat. Für die Beantragung setzen Sie sich bitte direkt mit dem Rententräger in Deutschland in Verbindung, siehe www.deutsche-rentenversicherung.de .

Sie können die Rente nicht an der Auslandsvertretung beantragen.

Sie müssen sich direkt mit Ihrem Rententräger in Deutschland in Verbindung setzen.

Bitte kontaktieren Sie sofort den deutschen Rententräger.

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